| Öfter wird uns die Frage gestellt, wie lange ein Immobilienmakler Ansprüche aus dem Maklervertragsverhältnis hat. Ansprüche des Immobilienmaklers verjähren drei Jahre ab Fälligkeit. Die Verjährungsfrist ist gehemmt, solange der Makler vom Zustandekommen des vermittelten Geschäftes keine Kenntnis erlangen konnte. In Kooperation mit dem Mostviertel Basar |
Provisionsanspruch - Verjährung
zuletzt geändert am 30.Nov.2010


