Oft erkundigen sich KundInnen über den Rücktritt bei Immobiliengeschäften. Es müssen gewisse Voraussetzungen bestehen, um von einer abgegebenen Vertragserklärung zurücktreten zu können. Diese sind: Die Abgabe der Vertragserklärung am Tag der erstmaligen Besichtigung (Miete oder Kauf) einer Wohnung, eines Einfamilienhauses oder eines Baugrundstückes welches zum Bau eines Einfamilienhauses geeignet ist. Die Rücktrittsfrist beträgt eine Woche, gerechnet vom Zeitpunkt der Vertragserklärung, sofern der Verbraucher eine Zweitschrift seiner Vertragserklärung und eine schriftliche Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten hat.
Hat der Verbraucher die Belehrung bzw. die Zweitschrift erst zu einem späteren Zeitpunkt erhalten, so beginnt die Wochenfrist zu diesem Zeitpunkt, das Rücktrittsrecht endet jedenfalls ein Monat nach dem Tag der erstmaligen Besichtigung. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen, es ist jedoch ausreichend, wenn der Verbraucher mit einem entsprechenden Vermerk auf der abgegebenen Vertragserklärung erkennen lässt, dass er an der Aufrechterhaltung des Vertrages kein Interesse mehr hat. In Kooperation mit dem Mostviertel Basar |
zuletzt geändert am 30.Nov.2010