Wie viel ist mein Haus wert?
| Drei Geschwister erben gemeinsam eine Liegenschaft. Will nun einer die anderen auszahlen, um Alleineigentümer zu werden oder seinen Anteil verkaufen, muss er genau wissen, wieviel sein Teil wert ist. Wer so einen Fall auf seriöse und faire Art und Weise lösen will, braucht einen Sachverständigen. Auch im Zuge eines Verkaufs ist eine Liegenschaftsbewertung im Vorfeld empfehlenswert, da ein zu hoher Kaufpreis dazu führt, dass eine Liegenschaft oft zu lange am Markt angeboten wird und so an „Marktwert“ verliert. Der Wert einer Immobilie setzt sich aus vielen Faktoren zusammen: Ausschlaggebend ist in jedem Fall die Lage. Aber auch der Bauzustand, die Architektur und die Ausstattung des Hauses sowie die Widmung des Grundstücks werden bewertet. Im Liegenschafts-Bewertungs-Gesetz sind die Verfahren zur Bewertung genau geregelt. Je nach Objekt kommen das Vergleichswert-, das Ertragswert oder das Sachwertverfahren zum Einsatz. Im Vergleichswertverfahren wird das Haus mit ähnlichen Objekten verglichen. Ist eine ähnliche Liegenschaft für einen bestimmten Betrag verkauft worden, orientiert man sich daran. Das Ertragswertverfahren wird vor allem bei vermieteten Objekten angewandt. Hier wird vor allem auf die Ertragshöhe geachtet. Im Sachwertverfahren werden der Grundstücks- und Gebäudewert berechnet. In Kooperation mit dem Mostviertel Basar |
zuletzt geändert am 30.Nov.2010