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Der Energieausweis

Der Energieausweis gibt Auskunft über den Gesamtenergiebedarf einer Liegenschaft, so z.B. für Heizung, Warmwasser, Klimaanlage, Beleuchtung. Die erforderlichen Energiemengen werden in Zahlen ausgedrückt, die durch Berücksichtigung von Bauart, Lage und Baumaterialien ermittelt werden. Neben der Erfassung des aktuellen Verbrauches soll er vor allem beim Neubau und bei der Sanierung als Leitfaden dienen, in welcher Form am Energie sparendsten gebaut bzw. saniert werden kann.

Für Neubauten tritt das Energieausweis Vorlagegesetz jedenfalls am 1.8.2008 in Kraft, für Gebäude, die vor dem 1.1.2006 errichtet wurden, erst mit 1.1.2009. Ab diesem Zeitpunkt muss bei einem Verkauf oder bei einer Vermietung potentiellen Kunden der zu erwartende Energiebedarf „transparent“ dargelegt werden, vergleichbar mit den Energieverbrauchsdaten bei Elektrogeräten. Ein Energieausweis ist spätestens bis zur Vertragserklärung vorzulegen und darf nicht älter als 10 Jahre sein.

Ziele des Gesetzes sind neben Energieeinsparungen vor allem die Verringerung des Treibhauseffektes und die Ausstoßreduktion von CO2.

In Kooperation mit dem Mostviertel Basar



zuletzt geändert am 30.Nov.2010