| Nach dem jüngsten Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) dürfen Erhaltungspflichten für Wohnungen nicht mehr auf den Mieter „abgewälzt“ werden. Die Folge wird sein, dass viele Mieter animiert werden, die Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen (z.B. Thermenreparatur), zu denen sie sich bislang selbst vertraglich verpflichtet hatten, vom Vermieter zu fordern. Ob sie diese auch durchsetzen können, oder „nur“ einen Mietzinsminderungsanspruch erlangen, ist aus dem Urteil nicht zu entnehmen. In Kooperation mit dem Mostviertel Basar |
Mehr Rechte – höhere Mieten?
zuletzt geändert am 30.Nov.2010

