Sprache ändern Deutsch English

 
Mehr Rechte – höhere Mieten?

Nach dem jüngsten Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) dürfen Erhaltungspflichten für Wohnungen nicht mehr auf den Mieter „abgewälzt“ werden. Die Folge wird sein, dass viele Mieter animiert werden, die Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen (z.B. Thermenreparatur), zu denen sie sich bislang selbst vertraglich verpflichtet hatten, vom Vermieter zu fordern. Ob sie diese auch durchsetzen können, oder „nur“ einen Mietzinsminderungsanspruch erlangen, ist aus dem Urteil nicht zu entnehmen.

Die Arbeiterkammer feiert das Urteil als großen Erfolg. Über eine längere Zeit gesehen werden die Vermieter aber bei der Neuvermietung die erweiterten Verpflichtungen des Eigentümers in die Miete einkalkulieren.

Fazit: Die Mieten werden steigen. Aus Studien geht hervor, dass der Quadratmeterpreis bei Neuvermietungen um bis zu einen Euro steigen muss, damit die zusätzlichen Kosten für den Vermieter gedeckt sind. Also leider kein großer Erfolg für die Mieter.

In Kooperation mit dem Mostviertel Basar



zuletzt geändert am 30.Nov.2010