| Können z.B. Geschwister eine Wohnung kaufen? Ja – aufgrund der im Wohnungseigentumsgesetz verankerten Eigentümerpartnerschaft, die zwei natürlichen Personen zu je gleichen halben Mindestanteilen den Erwerb von Wohnungseigentum ermöglicht. Wurde keine Vereinbarung vor einem Notar bzw. Anwalt auf den Todesfall hin getroffen, so wächst im Todesfall der Anteil des Verstorbenen automatisch dem überlebenden Partner an, der die Hälfte des Verkehrswerts der Verlassenschaft zu bezahlen hat. Der überlebende Partner kann aber darauf verzichten oder mittels Vereinbarung aller kann eine andere Person die Anteile übernehmen. In Kooperation mit dem Mostviertel Basar |
Eigentümerpartnerschaft
zuletzt geändert am 30.Nov.2010


