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Die Heizkostenabrechnung

Es gibt zwei Arten der Berechnung der Wärmekosten in Wohnanlagen mit mehr als vier Wohnungen und einer gemeinsamen Wärmeversorgung. 

Ohne vorhandene Messvorrichtungen sind die anfallenden Wärmekosten nach Nutzfläche aufzuteilen. Da die „m²-Verrechnung“ den sparsamen Energieverbrauch nicht fördert, sind Messvorrichtungen (z.B. Wärmemengenzähler) die ideale Alternative. Sodann sind die Kosten in Energiekosten (Gas, Öl) und sonstige Betriebskosten (Wartung) gegliedert. 

Wird mit einer gemeinsamen Heizungsanlage auch das Warmwasser aufbereitet, können die Kosten auch aufgrund von Messvorrichtungen getrennt werden. Sollte dies nicht möglich sein, dann wird vom Gesetz der Anteil für die Heizung mit 70% und für Warmwasser mit 30% angenommen. 

Die auf diese Art gebildeten Energiekosten werden nun nach variablen Kosten (65%) und fixen Kosten (35%) festgesetzt. Die variablen Energiekosten werden nur nach dem Eigenverbrauch verrechnet. Die fixen Kosten teilen sich nach der beheizbaren Nutzfläche auf. Im Gegensatz zu den Energiekosten werden die sonstigen Betriebskosten ausschließlich nach beheizbarer Nutzfläche verrechnet. 

Jeder Wärmeabnehmer hat bis spätestens 6 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode eine Übersicht über die Abrechnung zu erhalten, in der die Eckdaten über Kosten und Verbrauch, beheizbarer Nutzfläche, Nachzahlung oder Gutschrift etc. enthalten sind. 

Ein Wechsel des Wohnungsinhabers hat durch eine Zwischenablesung Berücksichtigung zu finden. Begründete Einwendungen können innerhalb von sechs Monaten erhoben werden.

In Kooperation mit dem Mostviertel Basar



zuletzt geändert am 30.Nov.2010