Immobilienkauf-Nebenkosten
| Wer eine Immobilie kaufen möchte, sollte immer auch die daraus entstehenden Nebenkosten mitkalkulieren, um spätere Überraschungen zu vermeiden Grundsätzlich kann man mit rund 10% an Kaufnebenkosten rechnen. Neben 3,5% Grunderwerbsteuer (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich) und 1% Grundbucheintragung sind weiters die Kosten für die Kaufvertragserrichtung, also Rechtsanwalt oder Notar, mit 1% bis 3% (je nach Kaufpreis) zu berücksichtigen. Es ist empfehlenswert, die Gesamtkosten für die Vertragserrichtung und dessen Durchführung im Vorfeld mit dem Rechtsanwalt oder Notar abzuklären. Wenn ein Makler bei der Vermittlung der Liegenschaft behilflich war sind im Normalfall weitere 3,6% zu berücksichtigen. Finanzierungsnebenkosten sind hier noch nicht berücksichtigt, diese sollten Sie mit Ihrem Finanzberater abklären. Die oben genannten Prozentsätze beziehen sich grundsätzlich immer auf den Gesamtkaufpreis der Liegenschaft, so ist z.B. eine übernommene Wohnbauförderung auch als Berechnungsgrundlage heranzuziehen. In Kooperation mit dem Mostviertel Basar |
zuletzt geändert am 30.Nov.2010