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Das Grundbuch - Wie werde ich schlau daraus?

Plant man den Kauf eines Grundstücks, einer Wohnung oder eines Hauses, sollte man den Gang zum jeweiligen Bezirksgericht, in dessen Sprengel das Wunschobjekt gelegen ist, nicht scheuen. Dort darf jeder kostenlos Einsicht ins Grundbuch nehmen.

Im Grundbuchsrecht gilt das allgemeine Prinzip: Was eingetragen ist, gilt. Es darf sich also jedermann darauf verlassen, dass die Eintragungen richtig und vollständig sind. Sie können so überprüfen, ob die Angaben des Eigentümers mit der Wirklichkeit übereinstimmen.

Das Grundbuch setzt sich aus Hauptbuch und Urkundensammlung zusammen: Im Hauptbuch sind die Angaben zur Liegenschaft zu finden, wie z.B. Eigentümer und div. Belastungen (Hypotheken etc.). Die Urkundensammlung enthält alle Verträge und andere Dokumente, die Grundlage für die Eintragung waren (z.B. Kaufvertrag).

Daneben gibt es noch eine Grundstücksmappe, aus der die Lage des Grundstückes zu ersehen ist und die Ihnen beim Suchen der Liegenschaft im Hauptbuch behilflich sein soll. Um ein Grundstück im Hauptbuch zu finden, benötigen sie die Einlagezahl. Meist wissen Sie diese allerdings als potentieller Käufer nicht, sondern nur die Adresse. Sie suchen dann in der Grundstücksmappe die Liegenschaft heraus und werden feststellen, dass ihr eine Grundstücksnummer zugeordnet ist. Mit Hilfe dieser Nummer, die auch im Hauptbuch enthalten ist, kommen Sie zur Einlagezahl und damit auch zum gewünschten Grundstück.

In Kooperation mit dem Mostviertel Basar



zuletzt geändert am 30.Nov.2010