Nutzfläche, Nutzwerte
| Die Nutzfläche eines Wohnungseigentumsobjekts ergibt sich aus der gesamten Bodenfläche in Quadratmeter abzüglich Wandstärke und Durchbrechungen. Balkone, Terrassen, allgemeine Teile wie Treppen oder Kellerräume, die nicht Wohn- oder Geschäftszwecken dienen, haben unberücksichtigt zu bleiben. Die Fläche einer Loggia ist bei der Ermittlung allerdings heranzuziehen. Der Nutzwert hingegen ist eine Maßzahl, mit welcher der Wert eines Objekts im Verhältnis zu den Werten der anderen Objekte der Liegenschaft berechnet wird. Basis für die Ermittlung des Nutzwertes ist die Nutzfläche zuzüglich werterhöhender Zuschläge oder wertvermindernder Abschläge, wie z.B: Stockwerkslage, Himmelsrichtung oder Wohnungszubehör (Gartenf lächen, Keller, Terrassen oder Balkone, die einem bestimmten Objekt ausschließlich zugeordnet sind). Es ist daher gängig, dass Wohnungen mit der gleichen Nutzfläche unterschiedliche Nutzwerte aufweisen, weil die eine im Erdgeschoss mit Garten Richtung Süden liegt und die andere im 2. Stock mit einem kleinen Balkon Richtung Norden. Da entsprechend den Nutzwerten die Betriebskosten, öffentlichen Abgaben und die Ansparung in den Instandhaltungsfonds verrechnet werden, ist ein unterschiedlicher Vorschreibungsbetrag bei gleicher Wohnungsgröße durchaus üblich.. In Kooperation mit dem Mostviertel Basar |
zuletzt geändert am 30.Nov.2010


