| Bei der Abrechnung der Betriebskosten und öffentlichen Abgaben werden die Einnahmen (Ansparungen) den Ausgaben eines Jahres gegenübergestellt. Sie hat in einer übersichtlichen Weise zu erfolgen und muss für einen durchschnittlichen Mieter nachvollziehbar und durch Belege prüfbar sein. Die Abrechnung muss bis zum 30.06. des Folgejahres erstellt werden. Ein allfälliger Überschussbetrag zugunsten des Mieters ist zum der Abrechnung übernächsten Zinstermin zurückzuerstatten. Allfällige Fehlbeträge sind zum übernächsten Zinstermin nachzuzahlen. In Kooperation mit dem Mostviertel Basar |
Abrechnungslegung
zuletzt geändert am 30.Nov.2010

