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Zuerst überlegen - dann handeln!

Folgender Fall: Der Mieter hatte dem Vermieter bei der Besichtigung gesagt, er sei mit der Wohnung und mit dem Mietzins einverstanden. Am Tag darauf hatte der Mieter mit seiner Freundin die ganze Sache noch einmal durchgerechnet und war zu dem Ergebnis gekommen, dass er die Wohnung doch nicht mieten wolle, weil die Wohnung mit allen Nebenkosten doch das verfügbare Budget übersteigt. Er hatte dies dem Vermieter auch gleich telefonisch mitgeteilt, dieser hatte aber behauptet, der Mieter könne nicht so einfach vom Vertrag zurücktreten. Im Grunde hat der Vermieter recht: Mit der Willensübereinstimmung über Objekt und Preis ist der Mietvertrag zustande gekommen. Damit entsteht für den Mieter die Verpflichtung, den vereinbarten Mietzins zu bezahlen. Eine Beendigung des Mietverhältnisses ist auch nach so kurzer Zeit nur einvernehmlich möglich. Wenn der Vermieter auf den Mietvertrag besteht, ist eine Kündigung frühestens nach einem Jahr möglich. Also immer vor Legung eines Angebotes in Ruhe überlegen und sich nicht unter Druck setzen lassen!

In Kooperation mit dem Mostviertel Basar



zuletzt geändert am 30.Nov.2010