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Leise rieselt der Schnee

Kaum ist das weihnachtliche Tauwetter vorbei, hält auch schon der Winter Einzug. Doch sobald es zu schneien beginnt, gibt es auch schon die ersten Unfälle. Sei es durch nicht montierte Winterreifen oder aber auch ungeräumte Gehsteige und Hausausfahrten.

Gerade solch ungeräumte Gehsteige und Hausausfahrten haben für Hauseigentümer oft böse Folgen, denn Eigentum berechtigt nicht nur, sondern verpflichtet auch. Verletzt sich ein Passant durch einen nicht geräumten Gehweg, haftet grundsätzlich der Eigentümer, falls dieser schuldhaft versäumt hat, den Gehweg zu räumen.

Dasselbe Problem bietet sich auch beim Eigentümer eines Miethauses. Er ist verpflichtet, seine Mieter vor der weißen Pracht zu schützen und die Gehwege vom Schnee zu befreien. Tut er dies nicht und verletzt sich jemand, haftet der Eigentümer.

Diese Pflicht des Vermieters wird jedoch oft im Zuge des Mietvertrages auf den Mieter abgewälzt. Hier genügt bereits eine formulierte Klausel im Mietvertrag. Steht nun nichts davon im Mietvertrag, kann der Mieter auch davon ausgehen, dass die Pflicht den Vermieter trifft. Ist hingegen das Schneeräumen dem Mieter angelastet worden, ist dieser zum Räumen verpflichtet. Hier hat der Eigentümer eine Überwachungspflicht, dass der Mieter seiner Räumpflicht auch ordnungsgemäß nachkommt.

Darum mein Tipp: Kontrollieren Sie ihren Mietvertrag auf etwaige Pflichten, die die weiße Pracht mit sich bringt.

In Kooperation mit dem Mostviertel Basar



zuletzt geändert am 30.Nov.2010