| Diese Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten. Bei der Veräußerung von Immobilien ist jedenfalls darauf zu achten, ob es sich hierbei um ein Spekulationsgeschäft handelt. Spekulationsgeschäfte sind Verkäufe von Immobilien im Privatvermögen, bei denen zwischen Anschaffung und Veräußerung der Immobilie ein bestimmter Zeitraum nicht überschritten wird. Die Spekulationsfrist beträgt in der Regel 10 Jahre. Keine Steuerpflicht besteht bei der Veräußerung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung, wenn sie dem Verkäufer seit der Anschaffung bis zur Veräußerung mindestens zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient hat. Wenn Sie sich unsicher sind, ob es sich bei Ihrer beabsichtigten Veräußerung um ein Spekulationsgeschäft handelt, empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder einen Immobilienmakler In Kooperation mit dem Mostviertel Basar |
Wie verkaufe ich Immobilien richtig?
zuletzt geändert am 30.Nov.2010

