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Mieten und Steuern

Jeder Vermieter, der eine Wohnung als Anlageimmobilie hat und diese
vermietet, muss sich spätestens bei schriftlicher Unterfertigung des Mietvertrages die Frage stellen, wie hoch die Kosten für das Finanzamt sind.
Meistens werden diese auf den Mieter überwälzt.

Doch wie hoch sind diese Kosten?? Hier ist Genauigkeit gefragt, da trotz der Überwälzung auf den Mieter beide Vertragsparteien für die Richtigkeit der Zahlung haften. Bei Verträgen für Wohnungen, seien sie befristet oder
unbefristet, beträgt die Gebühr 1% von der Summe des dreifachen Jahresbruttomietzinses. Zur Ermittlung der Höhe der Gebühr sind neben den Kosten für die Miete auch die laufenden Nebenkosten wie z.B. Betriebs-,
Heizkosten, Warmwasser oder aber auch etwaige Versicherungen,
die vom Mieter übernommen werden, in die Bemessungsgrundlage
aufzunehmen. Auch Ablösen für Einrichtungsgegenstände sind
als Jahreswert heranzuziehen.

Mein Tipp für alle Vermieter und Mieter ist, sich über die Berechnung
und die genaue Höhe der Gebühr bei einem Fachmann (Steuerberater, Notar oder Immobilienmakler) zu erkundigen.

In Kooperation mit dem Mostviertel Basar



zuletzt geändert am 30.Nov.2010