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Besteht Umsatzsteuerpflicht bei einer Vermietung durch einen selbstständig Erwerbstätigen? Ja - sofern die Jahreseinnahmen (aus der selbstständigen Arbeit und den Mieteinnahmen, abzgl. div. Freibeträge) die Grenze von 22.000 Euro übersteigen. Dies gilt ebenfalls für unselbstständig Erwerbstätige - sofern die Mieteinnahmen alleine diese Grenze übersteigen. Vorteil dabei ist, dass sich der Unternehmer/ Vermieter bei allen Investitionen auch die Vorsteuer zurückholen kann. Für jene, die unter 22.000 Euro Jahreseinnahmen liegen, bleibt die Möglichkeit, freiwillig Umsatzsteuer abzuführen, um in den Genuss des Vorsteuerabzugs zu kommen. Sollten Sie keine Umsatzsteuer abführen, so können Sie sich auch keine Vorsteuer zurückholen. Weiters zu beachten ist, dass Investitionen mit Vorsteuerabzug bei einem eventuellen Verkauf (unter 10 Jahren nach Investition) wertberichtigt werden müssen (d.h. z.B. bei einer Investition nach acht Jahren: Sie müssen 20% der abgezogenen Vorsteuer wieder abliefern, oder beim Verkauf die Umsatzsteuer für die gesamte Liegenschaft abführen). Fazit: Vorab mit Ihrem Steuerberater reden und genau überlegen,
was Sie mit der Immobilie in Zukunft vorhaben. In Kooperation mit dem Mostviertel Basar
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Umsatzsteuerpflicht?
zuletzt geändert am 30.Nov.2010


