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Wieder kam die Frage an uns: kann ich meine Eigentumswohnung auf ein Jahr vermieten? Und wir müssen wieder einmal verneinen, und Sie darauf hinweisen, so Sie einen Mietvertrag auf ein Jahr unterschreiben, dass der Mieter nach Ablauf dieses Jahres die Wohnung nicht zu verlassen braucht, und er damit ein unbefristetes Mietverhaltnis erhält. Eine Befristung auf ein Jahr sieht der Gesetzgeber als eine Umgehung an und interpretiert dann daher den Mietvertrag, wie bereits erwähnt, als unbefristeten Mietvertrag. Aufgrund der immer wieder an uns gestellten Fragen zu diesem Thema hoffen
wir, dass sich der Gesetzgeber vielleicht einmal auf eine Verlängerung
auf drei Jahre oder auf die freie Befristung von Mietverträgen (vor
allem bei denen, die nicht völlig dem Mietrechtsgesetz unterliegen)
hinreißen lässt. In Kooperation mit dem Mostviertel Basar |
Mietvertrag für ein Jahr?
zuletzt geändert am 30.Nov.2010

