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Bricht ein Verkauf den Mietvertrag? Normalerweise nicht, in Einzelfällen aber schon: Ein Eigentümer verkaufte sein Haus, das er vor einem Jahr vermietet hatte und in dem Mietvertrag war der Passus verankert, dass der Mieter bei Verkauf gekündigt werden kann, ansonsten war der Vertrag auf fünf Jahre abgeschlossen. Die Mieter dachten, dass dieser Punkt im Mietvertrag gegenstandlos sei und nicht halt, und sie haben den Mietvertrag sodann unterschrieben. Zu ihrem Entsetzen mussen sie jetzt feststellen, dass dieser Passus halt,
und dass sie der Kündigung des Vermieters Folge zu leisten haben.
Dies alles basiert auf der Mietrechtsänderung für Ein- und Zweiobjekthäuser
aus dem Jahre 2002, die besagt, dass diese Häuser vom Mietrechtsgesetz
ausgenommen sind, und Befristungen und Kündigungsrechte individuell
vereinbart werden können. In Kooperation mit dem Mostviertel Basar |
Kündigung nach Verkauf
zuletzt geändert am 30.Nov.2010

