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Nachforderungen

Jemand kaufte vor einem Jahr eine Eigentumswohnung und nun schreibt man ihm die Nachforderung (über die letzten 3 Jahre) der Grundsteuer vor, da die Gemeinde erst jetzt abgerechnet hat. Der Käufer verweist auf die Zeit, in der er nicht der Eigentümer der Eigentumswohnung war, was leider zu keiner Änderung der Forderung führt. Da er im Kaufvertrag die Rechte und Pflichten für die erworbenen Wohnung mit dem Tag des Kaufvertrages übernommen hat, und die Forderung seitens der Gemeinde zu einem Zeitpunkt, in der der Käufer bereits Eigentümer war, vorgeschrieben wurde. Sollte die Forderung bereits vor dem Kaufvertrag ergangen sein, so müsste diese noch der Verkäufer erfüllen.

In Kooperation mit dem Mostviertel Basar



zuletzt geändert am 30.Nov.2010