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Jemand kaufte vor einem Jahr eine Eigentumswohnung und nun schreibt man
ihm die Nachforderung (über die letzten 3 Jahre) der Grundsteuer
vor, da die Gemeinde erst jetzt abgerechnet hat. Der Käufer verweist
auf die Zeit, in der er nicht der Eigentümer der Eigentumswohnung
war, was leider zu keiner Änderung der Forderung führt. Da er
im Kaufvertrag die Rechte und Pflichten für die erworbenen Wohnung
mit dem Tag des Kaufvertrages übernommen hat, und die Forderung seitens
der Gemeinde zu einem Zeitpunkt, in der der Käufer bereits Eigentümer
war, vorgeschrieben wurde. Sollte die Forderung bereits vor dem Kaufvertrag
ergangen sein, so müsste diese noch der Verkäufer erfüllen. In Kooperation mit dem Mostviertel Basar |
Nachforderungen
zuletzt geändert am 30.Nov.2010

