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Ein Makler schließt ein Mietangebot zur Vermietung einer Eigentumswohnung
ab und legt dieses dem Vermieter vor. Der Vermieter nimmt das Mietangebot
an und beide Parteien (Vermieter und Mieterin) schließen einen Mietvertrag
ab. Die Mieterin bezahlt Kaution, Provision und die erste Miete. Leider
sieht die Lage bei der zweiten Miete etwas schlechter aus und die Mieterin
legt dem Vermieter offen, dass sie sachbewaltet wird und eigentlich keinen
Mietvertrag unterzeichnen dürfte bzw. darf ohne Zustimmung ihres
Sachwalters nicht über Zahlungen entscheiden. In Kooperation mit dem Mostviertel Basar |
Wertloser Mietvertrag
zuletzt geändert am 30.Nov.2010

