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Wertloser Mietvertrag

Ein Makler schließt ein Mietangebot zur Vermietung einer Eigentumswohnung ab und legt dieses dem Vermieter vor. Der Vermieter nimmt das Mietangebot an und beide Parteien (Vermieter und Mieterin) schließen einen Mietvertrag ab. Die Mieterin bezahlt Kaution, Provision und die erste Miete. Leider sieht die Lage bei der zweiten Miete etwas schlechter aus und die Mieterin legt dem Vermieter offen, dass sie sachbewaltet wird und eigentlich keinen Mietvertrag unterzeichnen dürfte bzw. darf ohne Zustimmung ihres Sachwalters nicht über Zahlungen entscheiden.
Nur: wie kann ein Immobilienmakler feststellen, ob jemand voll geschäftsfähig ist, bzw. ist der Makler haftbar, wenn er so arglistig hintergangen wurde? Der Makler ist direkt nicht haftbar, aber er muss, aufgrund der Auflösung des Mietvertrages (nicht zustande kommen des Mietvertrages auf Grund einer nicht geschäftsfähigen Person), die Provisionen zurückzahlen.


In Kooperation mit dem Mostviertel Basar



zuletzt geändert am 30.Nov.2010