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Es kam mir zu Ohren, dass ein "Immobilienmakler" aus dem südlichen Mostviertel für die Vermietung einer Mietwohnung auf die Zeit von drei Jahren eine Provision von 3 Monatsmieten beim Mieter geltend machen möchte. Auch wenn der Makler nur eine Monatsmiete oder keine Provision vom Vermieter
erhält, kann dieser keine drei Monatsmieten verlangen (es gibt auch
keine Überwälzung der Provision). Seit geraumer Zeit gilt die
Regel, dass der Immobilienmakler bis zu einer Mietdauer von drei Jahren
nur 2 Monatsmieten in Rechnung stellen darf, erst ab einem Zeitraum über
drei Jahre kann er 3 Monatsmieten geltend machen. Ich rate daher jedem
Mietinteressenten, der bei der Abwicklung unsicher ist, unparteiischen
Rat einzuholen - wie z.B. bei der Arbeiterkammer, Konsumentenschutz, Mieterschutz,
Verband der Immobilienmakler, etc. In Kooperation mit dem Mostviertel Basar |
Höhe von Provisionen
zuletzt geändert am 30.Nov.2010


