Lärmbelästigung
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Grundsätzlich ist es gestattet, Arbeiten die Lärm verursachen
zwischen 6 und 22 Uhr durchzuführen. Dieser Zeitraum gilt werktags
und zum Teil für den Samstag, an dem muss man jedoch eine Pause zwischen
12 und 15 Uhr einhalten. An Sonn- und Feiertagen ist hingegen jegliche
Lärmbelästigung untersagt. In Kooperation mit dem Mostviertel Basar |
zuletzt geändert am 30.Nov.2010

