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Lärmbelästigung

Grundsätzlich ist es gestattet, Arbeiten die Lärm verursachen zwischen 6 und 22 Uhr durchzuführen. Dieser Zeitraum gilt werktags und zum Teil für den Samstag, an dem muss man jedoch eine Pause zwischen 12 und 15 Uhr einhalten. An Sonn- und Feiertagen ist hingegen jegliche Lärmbelästigung untersagt.
Diese Zeiten gelten generell in allen Bundesländern - unter Berücksichtigung regionaler Lärmschutzverordnungen.


In Kooperation mit dem Mostviertel Basar



zuletzt geändert am 30.Nov.2010