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Die Monatsvorschreibung, die Ihnen von Ihrem Vermieter oder Ihrer Hausverwaltung
übermittelt wird, beinhaltet unter anderem die Position Betriebskosten
und öffentliche Abgaben. Sie haben sich sicher schon gefragt, was
man im Detail darunter versteht? Betriebskosten und öffentliche Abgaben
sind im Mietrechtsgesetz klar geregelt und umfassen: Kaltwasserkosten;
Kanalgebühren; Eichung, Wartung und Ablesung von Messvorrichtungen;
Rauchfangkehrergebühren; Kanalräumung; Unratabfuhr; Schädlingsbekämpfung;
Beleuchtung der allgemeinen Teile der Liegenschaft; Hausversicherung;
Verwaltungshonorar; Aufwendungen für die Hausbetreuung und die Grundsteuer.
Ihre monatlichen Zahlungen werden am Jahresende mit den tatsächlichen
Ausgaben gegengerechnet und in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt.
Bei vermieteten Objekten werden die Betriebskosten im Verhältnis
der Wohnnutzfläche und im Wohnungseigentum nach den im Grundbuch
verbücherten Anteilen, sofern es keine entsprechenden abweichenden
Vereinbarungen gibt, vorgeschrieben und verrechnet. ACHTUNG! Heiz-, Warmwasser-
und Wohnungsstromkosten sind nicht zu den Betriebskosten und öffentlichen
Abgaben zu zählen. In Kooperation mit dem Mostviertel Basar |
Betriebskosten-Vorschreibung
zuletzt geändert am 30.Nov.2010


