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Betriebskosten-Vorschreibung

Die Monatsvorschreibung, die Ihnen von Ihrem Vermieter oder Ihrer Hausverwaltung übermittelt wird, beinhaltet unter anderem die Position Betriebskosten und öffentliche Abgaben. Sie haben sich sicher schon gefragt, was man im Detail darunter versteht? Betriebskosten und öffentliche Abgaben sind im Mietrechtsgesetz klar geregelt und umfassen: Kaltwasserkosten; Kanalgebühren; Eichung, Wartung und Ablesung von Messvorrichtungen; Rauchfangkehrergebühren; Kanalräumung; Unratabfuhr; Schädlingsbekämpfung; Beleuchtung der allgemeinen Teile der Liegenschaft; Hausversicherung; Verwaltungshonorar; Aufwendungen für die Hausbetreuung und die Grundsteuer. Ihre monatlichen Zahlungen werden am Jahresende mit den tatsächlichen Ausgaben gegengerechnet und in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt. Bei vermieteten Objekten werden die Betriebskosten im Verhältnis der Wohnnutzfläche und im Wohnungseigentum nach den im Grundbuch verbücherten Anteilen, sofern es keine entsprechenden abweichenden Vereinbarungen gibt, vorgeschrieben und verrechnet. ACHTUNG! Heiz-, Warmwasser- und Wohnungsstromkosten sind nicht zu den Betriebskosten und öffentlichen Abgaben zu zählen.




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zuletzt geändert am 30.Nov.2010