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Informationen zum Thema Haushaltsversicherung

 

Informationen zum Thema Haushaltsversicherung

Wir haben Ihnen eine allgemeine Übersicht über die Haushaltsvsersicherung zusammengefasst.
Hier bekommen Sie Antworten auf die häufig gestellten Fragen bezüglich auf dieses Thema.
Vor allem sollten Sie wissen, dass eine Haushaltsversicherung für die alltäglichen Katastrophen sehr ratsam ist.

Aber achten Sie darauf, bevor Sie eine solche Versicherung abschließen, dass die Versicherung nur für jene Schäden zahlt, zu denen sie nach den angebotenen Versicherungsleistungen verpflichtet ist.

Deshalb prüfen Sie immer die Angebote, machen Sie einen Versicherungsvergleich und dann entscheiden Sie sich für die Ihnen am besten entsprechende Versicherung.

 

1. Welcher Versicherungsschutz bietet Ihren Kunden eine Haushaltsversicherung?

Eine Haushaltsversicherung besteht in der Regel aus einer Sach- und einer Privathaftpflicht-Versicherung.
Die Sachversicherung bietet Schutz gegen Schäden, die durch Feuer, Sturm, Glasbruch, Einbruchdiebstahl entstehen.

Nicht versichert sind solche Schäden, die fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden.

Die Privathaftpflicht-Versicherung zahlt bei gerechtfertigten Schadenersatzansprüchen, die an Ihnen als Privatperson gestellt werden. Ausserdem hilft sie bei der Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche.

 

2. Welche Personen sind durch eine Haushaltsversicherung versichert?

Versichert sind: Die minderjährigen Kinder und in der häuslicher Gemeinschaft lebende Lebensgefährte oder Ehegatte.
Die Kinder sind bis zum 25. Lebensjahr mitversichert, solange sie über kein eigenes regelmäßiges Einkommen und keinen eigenen Haushalt verfügen.

 

3. Wie lange dauert eine Haushaltsversicherung?

Eine Haushaltsversicherung schließen Sie gewöhnlich für eine bestimmte Laufzeit. Diese ist in der Regel in der Police festgestellt.

 

4. Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen?

Grundsätzlich können Sie Ihre Versicherung mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Vertrages kündigen.
Bei allen längerjährigen Verträgen, die nach dem 31. März 1994 abgeschlossen wurden, haben die Versicherten eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit.

Dies ist: Diese Verträge können frühestens zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres und danach eines jeden weiteres Jahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

 

5. Ist es möglich die Kündigung auch bei Wohnungswechsel?

Im Falle eines Wohnungswechsels oder einer Übersiedlung ins Ausland besteht die Möglichkeit Ihren Haushaltsversicherungsvertrag zu kündigen.
Sie müssen Ihren Versicherer in der Regel innerhalb von vier Wochen über den Wechsel informieren, am besten schriftlich.
Wenn Sie Ihr Kündigungsrecht nicht in Anspruch nehmen wollen, gilt die Versicherung während des Umzuges und dann auch in der neuen Wohnung.

Informieren Sie sich immer bei den verschiedenen Krankenkassen, in der erster Linie bei privaten Krankenkassen , über die Leistungen und Angebote, bevor Sie einen Versicherungsvertrag abschließen.

Quelle: versicherungvergleich.info

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zuletzt geändert am 30.Nov.2010