Beim Ankauf einer Immobilie (Haus, Grundstück, Eigentumswohnung) ist es ratsam zu überprüfen, ob irgendwelche außerbücherlichen Lasten/Verbindlichkeiten auf der Liegenschaft bestehen. Dies können offene Hausbesitzabgaben, Grundsteuern, Betriebskostenrückstände etc. sein. Bei den Gemeinden, bei den zuständigen Gemeindeumweltverbänden und den jeweiligen Hausverwaltungen können Sie diese eventuell aushaftenden Rückstände erfahren. Der Käufer haftet ab grundbücherlicher Eintragung des Eigentumsrechtes auch für die offenen Beträge des Verkäufers. Der Käufer kann sich zwar beim Verkäufer regressieren, es ist jedoch besser und einfacher, vor Vertragsabschluss diese Punkte abzuklären. Im Rahmen einer Vermittlung durch einen verantwortungsbewussten Makler werden solche Lasten und Verbindlichkeiten selbstverständlich abgeklärt. In Kooperation mit dem Mostviertel Basar |
Außerbücherliche Lasten
zuletzt geändert am 30.Nov.2010

