Grundstücke, Detailansicht•Objekt-Nr.: 5168/138
Ort: 9130 Leibsdorf
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Willkommen in Leibsdorf, einem charmanten Dorf in der malerischen Gemeinde Poggersdorf, umgeben von der atemberaubenden Natur Kärntens.
Dieses sonnige Baugrundstück bietet Ihnen die perfekte Gelegenheit, Ihr Traumhaus in einer idyllischen Umgebung zu verwirklichen.
Das Grundstück erstreckt sich über eine großzügige Fläche von ca. 2517 m² und liegt in einer ruhigen und friedlichen Gegend, die von grünen Wiesen und majestätischen Bergen umgeben ist. Die Sonne verwöhnt dieses Grundstück den ganzen Tag über, was es zu einem idealen Ort für Gartenliebhaber und Sonnenanbeter macht.
Kurz gesagt, dieses sonnige Baugrundstück in Leibsdorf bietet Ihnen die perfekte Kombination aus ländlicher Idylle, moderner Infrastruktur und unzähligen Freizeitmöglichkeiten. Es ist der ideale Ort, um Ihr neues Zuhause zu schaffen und das Leben in Kärnten in vollen Zügen zu genießen.
FAKTEN:
GFZ: 0,5
Widmung: Bauland - Dorfgebiet
§ 17 Dorfgebiet
(1) Als Dorfgebiete sind jene Grundflächen festzulegen, die vornehmlich für Gebäude samt dazugehörigen sonstigen baulichen Anlagen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe bestimmt sind, im Übrigen 1. für Wohngebäude, die nach Lage, Größe, Ausgestaltung, Einrichtung uä. zur Deckung eines ganzjährig gegebenen Wohnbedarfes im Mittelpunkt der Lebensbeziehungen dienen, samt dazugehörigen sonstigen baulichen Anlagen (wie Garagen, Gartenhäuser, Gewächshäuser), 2. für Gebäude für gewerbliche Kleinbetriebe samt dazugehörigen sonstigen baulichen Anlagen, die keine örtlich unzumutbaren Umweltbelastungen verursachen, und 3. für bauliche Anlagen, die überwiegend den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Einwohner des Dorfgebietes oder dem Tourismus dienen, wie insbesondere Geschäftshäuser, Gemeinschaftshäuser, Kirchen, Rüsthäuser, Gebäude für Erziehungs- und Bildungseinrichtungen sowie für die öffentliche Verwaltung, und die unter Bedachtnahme auf die örtlichen Gegebenheiten und den Charakter als Dorfgebiet die Voraussetzungen nach § 16 Abs. 2 erfüllen.
(2) Gebäude samt dazugehörigen sonstigen baulichen Anlagen für landwirtschaftliche Produktionsstätten industrieller Prägung (Maistrocknungsanlagen uä.) sind im Dorfgebiet nur zulässig, wenn sie keine örtlich unzumutbaren Umweltbelastungen verursachen. Gebäude samt dazugehörigen sonstigen baulichen Anlagen für landwirtschaftliche Betriebsstätten mit Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 27 Abs. 3 sind im Dorfgebiet nicht zulässig (www.ris.bka.gv.at)
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <4.500m
Apotheke <2.500m
Krankenhaus <4.500m
Kinder & Schulen
Schule <2.000m
Kindergarten <2.000m
Nahversorgung
Supermarkt <2.500m
Bäckerei <5.000m
Einkaufszentrum <10.000m
Sonstige
Bank <2.500m
Geldautomat <2.500m
Polizei <4.500m
Post <4.500m
Verkehr
Bus <500m
Autobahnanschluss <2.500m
Bahnhof <4.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap