Haftung des Maklers
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Wenn Sie eine Liegenschaft bei einem Immobilienmakler erwerben, dann sollten Sie alle für Sie wichtigen Punkte im Kaufangebot anführen lassen, um später einen möglichen Schadenersatz einfordern zu können. Der Immobilienmakler haftet für die von ihm angegeben Daten und technischen Aussagen, die er bezüglich einer Liegenschaft leistet. Wichtig für Sie ist natürlich die Schriftlichkeit, da ansonsten die Beweisführung schwierig wird. Vor allem wesentliche Details, die nicht direkt ersichtlich sind, können später von großer Tragweite sein. Zum Beispiel: Rechte (Fahrtrechte, die nicht im Grundbuch eingetragen
sind), Fahrnisse oder auch Anschlüsse, die angeblich an der Grundstücksgrenze
liegen und die für Sie einen wesentlichen Bestandteil des Kaufvertrages
bilden. In Kooperation mit dem Mostviertel Basar |

