ImmoTipp
Konkludente Zustimmung
| Wenn einer von zwei in einer Eigentumswohnung eingetragenen Eigentümern einen mündlichen Mietvertrag abschließt und den zweiten Miteigentümer zu einem späteren Zeitpunkt davon in Kenntnis setzt, und dieser wiederum den auf ihn entfallenden Mietzins annimmt, so billigt er somit das Zustandekommen des Vertrages, er gibt die "konkludente Zustimmung". In Kooperation mit dem Mostviertel Basar |
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zuletzt geändert am 30.Nov.2010


