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Baubeschreibung

Zweck und Umfang

Unabhängig davon, ob Sie ein Haus im Alleingang bauen, mithilfe eines Bauunternehmens oder es gleich von einem Bauträger kaufen – es muss klar geregelt werden, welche Arbeiten anfallen. Bei Ihrem eigenen Projekt gibt Ihnen ein solcher Plan Sicherheit und einen Überblick, bei der Kooperation mit einer zweiten Partei sichert es beide Seiten finanziell ab. Allerdings nur, wenn die Baubeschreibung lückenlos und detailliert ist. Erfahren Sie deshalb hier, worauf Sie unbedingt achten sollten.

Was sollte eine Baubeschreibung umfassen?

Einmal von beiden Seiten unterschrieben, ist eine Baubeschreibung rechtlich bindend. Der Bauträger oder das Bauunternehmen ist also verpflichtet, alle aufgelisteten Leistungen zu erbringen, während Sie für diese zwingend zahlen müssen. Dementsprechend wichtig ist es, exakt die Arbeiten anzugeben, die nötig und von Ihnen gewollt sind.

 Diese Angaben sollten sich deshalb unbedingt in der Baubeschreibung finden:

  • Baukosten
  • Bauliche Vorgaben
  • Art der Bauleistung
  • Beginn und Dauer
  • Grundwasserverhältnisse
  • Vor- und Absicherungsarbeiten
  •  Gewässer, Schutzzonen
  •  Heizungs-, Elektro- und Sanitärausstattung
  • Wärmedämmung
  • Baugrundbeschaffenheit und Art der Bauwerksgründung
  • Statische Berechnungen
  • Schallschutz
  • Bauablauf-, Lage- und Konstruktionspläne
  • Genaue Ausführung aller entscheidenden Bauteile (Wände, Dach, Decken, Fundamente etc.)
  • Verwendete Materialien und Farben
  • Gewählte Feuchtigkeitsisolierung
  • Maßnahmen gegen Blitzschlag- und Brandgefahr
  • Nettogrundfläche
  • Gewählte Türen und Fenster sowie Bodenbeläge

Was hat die Bank mit der Baubeschreibung zu tun?

Wenn Sie bei der Bank einen Kredit für den Hausbau oder –kauf beantragen, reicht es der Bank in den meisten Fällen nicht, einfach nur die final benötigte Summe zu erfahren. Stattdessen fordert sie im Normalfall eine detaillierte Auflistung der geplanten Bauleistungen, um sich ein genaues Bild vom späteren Wert der Immobilie machen zu können. Eine solche Auflistung bietet die Baubeschreibung, anhand derer deshalb nicht selten die Kreditvergabe beschlossen wird.

Aber nicht nur für die Vergabe des hausbezogenen Kredits ist die Baubeschreibung hilfreich. Auch nach dem Bau kann sie zur Finanzierung eines anderen Projekts genutzt werden. Denn anhand der ausführlichen Beschreibung kann die Bank den Gegenwert der Immobilie einschätzen und somit beurteilen, inwieweit sie sich als Sicherheit für eine weitere Finanzierung eignet.

Weiters benötigen Sie die Baubeschreibung um den Hausbau als bewilligungspflichtiges Bauvorhaben einzureichen. Während des Verfahrens dient die Baubeschreibung als Grundlage der Bewilligung oder Verneinung Ihres Bauvorhabens. Ist die Beschreibung unvollständig, kann es passieren, dass eine nachträgliche Prüfung Ihres Hauses Bauweisen aufzeigt, die einer gesonderten Bewilligung bedurft hätten. Das bedeutet, dass Sie entweder zurückbauen müssen oder Ihnen die Benützungsbewilligung des Objekts nicht erteilt wird.

Tipp: Baubeschreibung notariell prüfen lassen

Oft sind es winzige Details in den Formulierungen, die deutlich machen, ob ein Bauunternehmen eine Arbeit zur Gänze zu Ende führt, oder doch noch Eigenleistungen erbracht werden müssen. Der Begriff „schlüsselfertig“ beispielsweise heißt nicht immer zwingend, dass der Hausbesitzer wirklich das komplett fertige Haus in Empfang nehmen kann. Für Laien sind diese Kniffe in der Baubeschreibung allerdings kaum zu durchschauen. Aus diesem Grund lohnt es sich, in einen Notar zu investieren, der die Baubeschreibung in Ihrem Interesse prüft.

Wie können Sie die Einhaltung der Vereinbarungen überprüfen?

Eine Baubeschreibung ist der erste und wichtigste Schritt, um eine angemessen Bauleistung zu garantieren. Allerdings nützt sie Ihnen am Ende nicht viel, wenn Sie nicht kontrollieren können, ob das jeweilige Bauunternehmen diese tatsächlich einhält. Viele Pfuschereien, gerade durch den Einsatz von minderwertigen, billigeren Baustoffen, fallen schließlich oft genug erst Monate oder Jahre nach dem Einzug auf. Gerade solche Baumängel, die schon in der Rohbauphase entstehen, sind leicht zu übersehen und gleichzeitig besonders schwerwiegend für die Qualität des gesamten Gebäudes.

Um solche Worst-Case-Szenarien zu vermeiden, sollten Sie den entsprechenden Baumeister auffordern, ein Bautagebuch zu führen. Dieses gibt Ihnen als Bauherr die Möglichkeit, sämtliche Arbeitsabschnitte abzunehmen und zu prüfen. Beachten Sie dabei nicht nur, ob die jeweiligen Arbeiten im vereinbarten Zeitrahmen stattfinden, sondern auch ob die festgelegten Materialien verwendet werden und es Hinweise auf Schäden gibt. In Österreich ist die Führung des Bautagebuchs durch die ÖNORM B 2110 gesetzlich geregelt. So können Sie sicherstellen, dass der Baumeister mit dem Bautagebuch kein Schindluder treibt.

Wo finden Sie Beispiele für eine formgerechte Baubeschreibung?

Das Internet ist voll von Mustern für eine Baubeschreibung. Nicht alle sind aber gleich gut. Gerade bei kostenlosen Exemplaren sollten Sie verschiedene Versionen vergleichen und darauf achten, dass sie der Bauordnung Ihres Bundeslandes entsprechen. Dementsprechend ist die zuverlässigste Quelle meist die Website des zuständigen Amts für Wohnen und Bauen oder das Bundesinnenministerium. Dennoch benötigen Sie in jedem Fall auch einen professionellen Plan von Architekt oder Baumeister, denn der wird von Ämtern verlangt werden.