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Charmante 2-Zimmer-Wohnung nahe Augarten

Wohnungen,  DetailansichtObjekt-Nr.: 25330

Zimmer2
Fläche m²76,47
Miete €1.799,00

Ort: 1020 Wien
Bitte kontaktieren Sie den Anbieter, um die Anschrift zu erfahren.

Kosten

Gesamtmiete
€ 1.799,00
Mietpreis/m²
€ 23,53
Miete (Netto)
€ 1.503,16
Betriebskosten
€ 132,29
Kaution
€ 5.397,00
Kautionshinweis
5.397,00 €
Provisionshinweis
Gemäß Erstauftraggeberprinzip bezahlt der Abgeber die Provision.

Ausstattung

Zimmer
2
Badezimmer
1
Heizungsart
Fernwärme
Personenaufzug
Ja
Einbauküche
Ja

Merkmale

Etage
6
Wohnfläche
76,47 m²
Verfügbar ab
ab sofort

Beschreibung

Zur Vermietung gelangt eine perfekt aufgeteilte 2 Zimmer unweit der U1 Praterstern und dem Donaukanal. Die Wohnung befindet sich im 6. Stock eines gepflegten Gebäudes und ist bequem über den Personenlift erreichbar.
Die Nähe zum Grünen Prater und der Wiener Innenstadt unterstreicht die perfekte Lage und rundet das Gesamtpaket ab.

Raumaufteilung:
• Vorraum
• geräumige Wohnküche 
• Schlafzimmer mit Ausgang zur Loggia
• Badezimmer mit Badewanne, Dusche und Waschbecken 
• Abstellraum inkl. Waschmaschinenanschluss 
• separate Toilette mit Handwaschbecken 
• Loggia

Lage:
Die Wohnung befindet sich in gefragter Lage des 2. Bezirks, nur wenige Gehminuten vom Augarten entfernt. Die Umgebung bietet eine ideale Kombination aus urbanem Leben und grüner Erholung. Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und öffentliche Verkehrsmittel (U1, U2 sowie mehrere Bus- und Straßenbahnlinien) sind bequem erreichbar. Die Innenstadt ist in wenigen Minuten erreichbar, was die Lage besonders attraktiv macht.

Öffentliche Anbindung:
U-Bahn: U1 Nestroyplatz, U1, U2 Praterstern
Straßenbahnlinie: 5, 2, O
S-Bahn: Praterstern 
Bus: N29

Kosten:
Miete: € 1.799,00,- inkl. BK und USt.
Kaution: € 5.397,00,-
Bearbeitungsgebühr: € 155,00 inkl. USt (einmalig)

Kontakt:
Bei Fragen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins wenden Sie sich bitte an Herrn Benedikt Wawra unter [E-Mail-Adresse entfernt] oder mobil unter [Telefonnummer entfernt]. 

Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist.

Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

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ESTINA Immobilien GmbH
Heinrichsgasse 4/12
1010 Wien

Herr Benedikt Wawra