Gastronomie, Detailansicht•Objekt-Nr.: 1989
Ort: 1110 Wien
Bitte kontaktieren Sie den Anbieter, um die Anschrift zu erfahren.
Das Objekt umfasst ca. 700 m² Nutzfläche und ist in einem gepflegten, modernen Zustand. Die stilvolle Einrichtung ist im Kaufpreis der Ablöse inkludiert und befindet sich im Eigentum des aktuellen Betreibers.
Der großzügige Schanigarten bietet Platz für zahlreiche Gäste und verfügt über eine Bewilligung bis 2027, die eine ganzjährige Nutzung (12 Monate) erlaubt. Die Betriebsanlagen-Genehmigung liegt vollständig vor, sodass der Betrieb ohne Unterbrechung fortgeführt werden kann.
Besonderheiten & Vorteile
• Erstklassige Lage mit hoher Passantenfrequenz
• Voll ausgestattete Bar-Lounge im laufenden Betrieb
• Keine Verbindlichkeiten – sofort übernahmebereit
• Ganzjährig genehmigter Schanigarten bis 2027
• Betriebsanlagen-Genehmigung vorhanden
• Modernes Interieur im Eigentum des Unternehmens
• Attraktive Umsatzlage – ideal für eine nahtlose Fortführung
Finanzielle Eckdaten
• Ablöse: € 220.000 zzgl. 20 % USt
• Miete: ca. € 10.682,51 brutto pro Monat
Diese Bar-Lounge bietet eine seltene Gelegenheit, ein etabliertes und erfolgreich geführtes Gastronomieobjekt in einer der besten Lagen Simmerings zu übernehmen. Mit großzügiger Fläche, voll ausgestatteten Räumlichkeiten, einem großen Schanigarten und allen erforderlichen Genehmigungen ist ein sofortiger Start möglich – ohne zusätzliche Investitionen.
Es handelt sich um ein Symbolfoto.
Kontakt & Besichtigung:
Gerne senden wir Ihnen auf Anfrage weitere Informationen und vereinbaren einen Besichtigungstermin vor Ort.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die genaue Adresse und Details zur Ausstattung ausschließlich im Rahmen eines persönlichen Gesprächs bekanntgegeben werden.
Die Angaben über das angebotene Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers; für die Richtigkeit solcher Angaben, die auf Informationen der über das Objekt Verfügungsberechtigten beruhen, wird keine Gewähr geleistet. Es gelten die Bestimmungen der beiliegenden Immobilienmaklerverordnung; des Weiteren wurde die Übersicht der zu erwartenden Nebenkosten gem. KSchG übermittelt. Gemäß § 6 Abs. 4 dritter Satz MaklerG und § 30b KSchG weist der Immobilienmakler auf ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis zu dem Verkäufer aufgrund regelmäßiger geschäftlicher Tätigkeit hin. Es besteht jedoch keinerlei gesellschaftsrechtliche Verbindung zum Verkäufer. Dieses Angebot ist ausschließlich für den Adressaten bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen, in Schriftform übermittelten, Zustimmung gestattet. Hinweis: Seit 1.1.2009 besteht für den Verkäufer bzw. den Vermieter einer Immobilie die Verpflichtung zur Vorlage eines gültigen Energieausweises. Im Falle der Nichtvorlage gilt eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <1.000m
Klinik <2.500m
Krankenhaus <4.500m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <500m
Universität <3.500m
Höhere Schule <4.000m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <1.000m
Einkaufszentrum <2.000m
Sonstige
Geldautomat <1.000m
Bank <1.000m
Post <1.000m
Polizei <1.000m
Verkehr
Bus <500m
U-Bahn <1.000m
Straßenbahn <500m
Bahnhof <1.000m
Autobahnanschluss <2.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap