Grundstücke, Detailansicht•Objekt-Nr.: 1760/149
Ort: 2103 Langenzersdorf
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Attraktives Grundstück in Langenzersdorf – Perfekt für Ihr Bauvorhaben
Zum Verkauf steht ein ebenes Grundstück in Langenzersdorf. Das Grundstück bietet optimale Voraussetzungen für die Realisierung Ihres individuellen Bauprojekts.
Ich freue mich auf Ihren Anruf
Franz Lind [Telefonnummer entfernt] 526 26 36 13
Details im Überblick:
Bauland Wohnen
2 Wohneinheiten
Bauklasse I, 7 Meter
25% Verbauung
Offene Bauweise
Dieses Grundstück ist ideal für alle, die ein individuelles Bauprojekt realisieren möchten. Die offene Bauweise ermöglicht eine individuelle Planung und Gestaltung des Hauses, während die Verbauung von 25 % ausreichend Raum für Garten und Außenbereich lässt. Aktuell steht ein altes Gebäude auf dem Grundstück.
Infrastruktur:
Langenzersdorf bietet eine sehr gute Infrastruktur, die den Alltag angenehm gestaltet. Es gibt mehrere Kindergärten und Schulen in der Nähe, sodass Familien hier gut versorgt sind. Für den täglichen Einkauf stehen Supermärkte, Bäckereien und andere Geschäfte zur Verfügung, die alles Notwendige abdecken.
Ärzte und Therapeuten sind ebenfalls in der Gemeinde ansässig, was eine schnelle medizinische Versorgung ermöglicht. Auch Banken und Poststellen sind vorhanden, sodass Sie alle wichtigen Dienstleistungen bequem vor Ort erledigen können.
In Bezug auf Freizeit und Sport gibt es vielfältige Angebote: Sportvereine, Fitnessstudios, Rad- und Wanderwege sowie Naherholungsgebiete laden zu aktiver Erholung und Freizeitgestaltung ein. Besonders die Nähe zu Natur und Grünflächen macht Langenzersdorf zu einem attraktiven Ort zum Leben.
Wenn Sie Interesse an diesem attraktiven Baugrundstück haben oder weitere Informationen wünschen, stehen wir Ihnen gerne für eine Besichtigung oder Beratung zur Verfügung.
Ich freue mich auf Ihren Anruf
Franz Lind [Telefonnummer entfernt] 526 26 36 13
Im Falle des Zustandekommens eines Kaufvertrages, ist an uns die gesetzliche Provision in Höhe von 3 % des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer laut der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregel für Immobilienmakler (BGBI. 297/1996), zu bezahlen.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.