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Wilfersdorf III - LZ: 2710 - Top 106

Wohnungen,  DetailansichtObjekt-Nr.: 02710-11061-7

Zimmer2
Fläche m²54,21
Miete €694,30

Ort: 2193 Wilfersdorf
Bitte kontaktieren Sie den Anbieter, um die Anschrift zu erfahren.

Kosten

Gesamtmiete
€ 694,30
Mietpreis/m²
€ 12,81
Kaution
€ 31.877,00

Ausstattung

Zimmer
2
Balkon
Ja
Gesamtzahl Garagen / Stellplätze
1

Merkmale

Etage
1
Baujahr
2024
Wohnfläche
54,21 m²
Verfügbar ab
2024-08-01
Objektzustand
Erstbezug

Energie

HWB (kWh/m²a)
36.3/33.2
HWB-Klasse
B
fGEE
0.63/0.58
fGEE-Klasse
A+

Beschreibung

Die Wohnhausanlage besteht aus 2 Stiegen mit insgesamt 29 Wohnungen in der Größe von ca. 50 m² bis 88 m² in Miete mit Kaufoption.


Folgende Punkte sind hervorzuheben:



  • Bei den Wohnungen ist jeweils ein zugeteilter PKW Stellplatz in der Tiefgarage und ein Kellerabteil zugeordnet

  • Zusätzlich werden 26 ungedeckte nicht zugeordnete PKW-Abstellplätze entlang der Brünnerstraße und bei der Einfahrt von Stiege 2 errichtet

  • Nebenräume für Fahrräder, Kinderwägen und Müllraum vorhanden

  • Erdgeschoßwohnungen mit Terrasse und teilweise Eigengarten

  • Obergeschoßwohnungen mit Balkon

  • In Stiege 2 gibt es einen Gemeinschaftsraum „Working Space“, welcher von den Mietern der Stiege 1 und 2 für Homeoffice, Geburtstagsfeiern oder gemütliches Beisammensein genutzt werden kann. (Die Einteilung ist von den Mietern selbständig zu organisieren)

  • Aufzug

  • Pellets Zentralheizung mittels Fußbodenheizung

  • PV Anlage mit Nutzung für Warmwasserversorgung

  • Kontrollierte Wohnraumlüftung

  • Glasfaseranschluss

  • Außenrolläden

  • Parkettböden Eiche und hochwertige großformatige Fliesen


Die Wohnhausanlage am 20. August 2024 fertiggestellt und übergeben.


Eine individuelle Gestaltung des Finanzierungsbeitrages ist möglich. Bitte um Kontaktaufnahme. Gerne berechnen wir Ihnen auch, ob ein Wohnzuschuss möglich wäre.


Da es sich um eine durch das Land NÖ geförderte Wohnhausanlage handelt, kann auch nach Möglichkeit ein Wohnzuschuss beantragt werden. Die Höhe des Wohnzuschusses ist abhängig vom Einkommen bzw. von der Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen. Wenn Sie sich den Wohnzuschuss berechnen lassen möchten, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit uns.


Weiters gibt es folgende Förderungsrichtlinien vom Land NÖ, welche bei einer geförderten Mietwohnung Voraussetzung sind:



  • Hauptwohnsitz in der Wohnung

  • Österreichischer Staatsbürger oder EWR-Staatsbürger

  • Einkommensgrenze: 1 Person – € 50.000,- NETTO Jahreseinkommen

  • Einkommensgrenze: 2 Personen – € 70.000,- NETTO Jahreseinkommen

  • Für jede weitere Person zusätzlich € 10.000,- NETTO Jahreseinkommen

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