Beschreibung
Zum Verkauf gelangt dieses kleine, stark sanierungsbedürftige Haus im Ortsgebiet von Hohenau.
Das Haus hat keine Heizung!
Wasser und Strom im Haus.
Flächenwidmung: Bauland/Wohngebiet (BW)
Hohenau liegt am Rande des Weinviertels mit Grenzübergang zur Slowakei und einen Bahnhof mit direkter Anbindung nach Wien und Tschechien sowie eine Busanbindung in die umliegenden Ortschaften.
Die gute Infrastruktur im Ort zeichnet sich aus durch viele Geschäfte, Pizzerien, Gaststätten und Heurigen, ebenso gibt es diverse Ärzte, eine Apotheke, eine Trafik, eine Tankstelle, sowie die Caritas mit betreutem Wohnen.
Die Gemeinde Hohenau verfügt auch über ein breites Spektrum an Freizeitangeboten:
Jugendtreff, Sportplatz, Tennisplatz, Schützenhaus und Asphaltstockanlage, Kinderspielplatz, Funcourt, Beach-Volleyball-Platz, Tischtennis und Streetball. Ergänzt wird es durch das im Ort gelegene Aubad und dem Radweg durch die March-Thaya-Auen.
WIR SENDEN IHNEN GERNE AUF ANFRAGE WEITERE INFORMATIONEN, FOTOS UND PLÄNE!
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständiger Angabe der Anschrift und Angaben zur Person (Vor- und Nachname, Telefonnummer, E-Mail) bearbeiten können.
Bitte beachten Sie weiters, dass wir Ihnen seit 13.06.2014 aufgrund einer neuen EU-Richtlinie Unterlagen und Adressangaben zu diesem Objekt erst übermitteln können, wenn Sie bestätigen, dass Sie unser sofortiges Tätigwerden wünschen und über Ihre Rücktrittsrechte aufgeklärt wurden. Sie bekommen nach Ihrer Anfrage ein E-Mail, in welchem Sie nach Anklicken des enthaltenen Links darüber aufgeklärt werden und diese Punkte bestätigen müssen. Danach erhalten Sie automatisch das Exposé zum Download. Diese Bestätigung müssen wir AUSNAHMSLOS einholen. Wir danken für Ihr Verständnis!
Besichtigungen sind mit dem jeweils zuständigen Betreuer möglich.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Kaufvertrag. § 15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.
Wir weisen darauf hin, dass wir als Einzel- bzw. Doppelmakler tätig sind, sowie ein wirtschaftliches und/oder familiäres Naheverhältnis zum Abgeber bestehen kann.