Beschreibung
Zum Verkauf steht ein gepflegter Weinkeller in idyllischer Lage – ideal für Weinliebhaber, Hobbywinzer oder als Lagerraum mit besonderem Flair.
Objektbeschreibung:
• Traditioneller Weinkeller
• Strom- und Wasseranschluss vorhanden
• Gut zugänglich
Das Presshaus ist nicht für Wohnzwecke geeignet, da die Widmung eine Wohnnutzung nicht zulässt.
Nutzungsmöglichkeiten:
• Weinlagerung und -verarbeitung
• Freizeit- und Hobbykeller
• Veranstaltungsort im kleinen Rahmen
• Lagerfläche
Ein charmantes Objekt mit Geschichte – ideal für Individualisten, Sammler oder Liebhaber des Weinbaus.
Der Keller liegt idyllisch im Grünen und ist dennoch nur rund 50 Minuten mit dem Auto von Wien und 25 Minuten von Mistelbach entfernt.
Weitere Informationen zur Gemeinde finden Sie unter: https://www.bernhardsthal.gv.at/Reintal
Die Standortqualität wird durch die unmittelbare Nähe zur grünen Umgebung, mit wunderschönen Spazier- und Wanderwegen sowie attraktiven Lauf- und Fahrradstrecken, perfekt abgerundet.
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Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständiger Angabe der Anschrift und Angaben zur Person (Vor- und Nachname, Telefonnummer, E-Mail) bearbeiten können.
Bitte beachten Sie weiters, dass wir Ihnen seit 13.06.2014 aufgrund einer neuen EU-Richtlinie Unterlagen und Adressangaben zu diesem Objekt erst übermitteln können, wenn Sie bestätigen, dass Sie unser sofortiges Tätigwerden wünschen und über Ihre Rücktrittsrechte aufgeklärt wurden. Sie bekommen nach Ihrer Anfrage ein E-Mail, in welchem Sie nach Anklicken des enthaltenen Links darüber aufgeklärt werden und diese Punkte bestätigen müssen. Danach erhalten Sie automatisch das Exposé zum Download. Diese Bestätigung müssen wir AUSNAHMSLOS einholen. Wir danken für Ihr Verständnis!
Besichtigungen sind mit dem jeweils zuständigen Betreuer möglich.
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Kaufvertrag. § 15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.
Wir weisen darauf hin, dass wir als Einzel- bzw. Doppelmakler tätig sind, sowie ein wirtschaftliches und/oder familiäres Naheverhältnis zum Abgeber bestehen kann.