Das Grundstück hat eine Breite an der Straßenfluchtlinie von 10,69 Metern und wurde bereits in den Grenzkataster überführt. Die Grundstücksgrenzen sind somit rechtsverbindlich.
Die Aufschließungszahlungen in Höhe von € 18.634,44 an die Gemeinde sind zusätzlich zum Kaufpreis zu bezahlen.
Kanalanschlussschacht und Wasserzuleitung befinden sich am Grundstück.
Bebauungsplan: 280 m² verbaubar, BK I,II, Kupplungszwang aufgrund bestehender Bebauung.