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DACHGESCHOSS Mietwohnung ca. 94m2 großzügige Loggia im Herzen von Wr. Neustadt

Wohnungen,  DetailansichtObjekt-Nr.: 130444

Zimmer3
Fläche m²93,31
Miete €1.096,72

Ort: 2700 Wiener Neustadt
Bitte kontaktieren Sie den Anbieter, um die Anschrift zu erfahren.

Kosten

Gesamtmiete
€ 1.096,72
Mietpreis/m²
€ 11,75
Miete (Netto)
€ 746,81
Betriebskosten
€ 250,21
Kaution
€ 2.985,00
Provisionshinweis
Gemäß Erstauftraggeberprinzip bezahlt der Abgeber die Provision.

Ausstattung

Zimmer
3
Anzahl Schlafzimmer
2
Badezimmer
1
Heizungsart
Fernwärme
Personenaufzug
Ja
Einbauküche
Ja
Loggia
großzügiger Wohnbereich
Dusche Badewanne
Parkettböden
moderne Fliesen
moderne Küchenzeile

Merkmale

Nutzfläche
93,31 m²
Verfügbar ab
Sofort
Objektzustand
modernisiert

Beschreibung

Charmante Dachgeschoß Mietwohnung im Zentrum in Wiener Neustadt!

Diese absolut neuwertige Wohnung befindet sich in einem charmanten Haus mit allen Annehmlichkeiten des modernen Wohnens.

Die Wohnung befindet sich in einem guten, gepflegten Zustand und kann ab sofort übernommen werden.

Die sanitären Räumlichkeiten sind neutral verfliest und praktisch gestaltet.

Die moderne Küche ist bereits möbliert, inkl. aller Geräte.

Raumaufteilung:

Die Wohnung besteht aus einem Vorraumbereich, Wohnbereich, einer voll möblierter Küchenzeile und Ausgang von zwei Zimmer auf eine ca. 7 m² große Loggia,

3 Zimmer, einem Bad mit Badewanne/Dusche, Waschmaschinenanschluss, sowie ein separates WC und einem Abstellraum angeordnet.

Auch ein trockener Kellerbereich können sie nutzen

Die Allgemeinflächen umfassen einen barrierefreien Fahrrad- und Kinderwagenabstellraum, sowie die Waschküche.

Kaution: 3 Bruttomonatsmieten

Mietdauer: 5 Jahre
Durch die Hausverwaltung wird eine Servicegebühr in der Höhe von € 250,- einmalig bei Mietvertragsabschluss eingehoben

Für weitere Details oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermin wenden Sie sich bitte an:
Roland MALY
[Telefonnummer entfernt]

Der Abgeber wurde vom Immobilienmakler darüber aufgeklärt und informiert, dass im Inserat seiner Immobilie der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder Nutzungsobjekts anzugeben sind. Deren Unterlassung stellt eine Verwaltungsübertretung dar und kann mit einer Geldstrafe bis zu € 1.450,- bestraft werden. Der Abgeber wurde vom Immobilienmakler zur Bekanntgabe der beiden Werte beziehungsweise zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert, der Abgeber ist dieser Aufforderung jedoch nicht nachgekommen.

Der Immobilienmakler erklärt, dass er - entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers - einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

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IMMOcontract Immobilien Vermittlung GmbH
Hauptplatz 9-13
2500 Baden

Herr Roland Maly