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LEISTBARES BÜRO ODER GESCHÄFTSLOKAL IN TULLNER TOPLAGE

Büros,  DetailansichtObjekt-Nr.: 0001004458

Miete €11.33
Fläche m²75
Miete €850,00

Ort: 3430 Tulln an der Donau
Bitte kontaktieren Sie den Anbieter, um die Anschrift zu erfahren.

Kosten

Gesamtmiete
€ 850,00
Mietpreis/m²
€ 11,33
Miete (Netto)
€ 645,84
Betriebskosten
€ 62,50
Kaution
€ 2.550,00
Kautionshinweis
2.550,00 €
Provisionshinweis
3 Bruttomonatsmieten plus 20% USt.
Summe USt.
€ 141,67

Ausstattung

Räume
3
Heizungsart
Zentralheizung
Beheizung
Gas
Gesamtzahl Garagen / Stellplätze
4

Merkmale

Wohnfläche
75 m²
Nutzfläche
75 m²
Bürofläche
75 m²

Beschreibung

TOP-GELEGENHEIT - Leistbares 3-Zimmer-Büro in begehrter Tullner TOP-Lage gelangt zur Vermietung. Hier ist vieles möglich, egal ob ein Geschäftslokal oder ein Büro mit Kundenverkehr ist durch die hellen, modernen Geschäftsflächen in bester Frequenzlage gewährleistet.

Diese sehr gut geschnittenen, hellen 3-Zimmer-Büroflächen in zentraler, sehr guter und begehrter Lage suchen ab sofort neue, nette und zuverlässige Mieter.

Die Räumlichkeiten liegen ebenerdig im Erdgeschoss und haben sehr viel zu bieten, sind Ost-West ausgerichtet und bieten neben einem Vorzimmer mit Stauraum, drei Büroräume sowie eine gemeinsame Nutzung der großzügig angelegten Sanitärräume.

Ein weiterer Parameter, welcher für diese Mietflächen spricht, ist, dass das Büro sich in sehr gutem Zustand befindet und hochwertig ausgestattet wurde. Beheizt werden die ca. 75m² kostengünstig anhand einer Gaszentralheizung. Ausreichend Parkmöglichkeiten finden Sie durch vier zugewiesene Parkplätze, welche sich ebenfalls im Mietgegenstand befinden sowie in nächster Umgebung.

Nützen Sie diese Gelegenheit und kontaktieren Sie uns, um ein umfangreiches Exposé dieser Büroflächen zu erhalten!

Gerne übermitteln wir Ihnen ein unverbindliches Exposé mit der Adresse sowie sämtlichen Detaildaten zur Liegenschaft. Wir bitten Sie jedoch aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer dazu, Ihre vollständige Wohnadresse im Anfrage-Text der jeweiligen Internetplattform einzutragen.

Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer/Vermieter, nach Aufklärung über die ab 01.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.

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Herr Mag. Peter Fellhofer