Wohnungen, Detailansicht•Objekt-Nr.: 5753/516647654
Ort: 4701 Bad Schallerbach
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In unserer Grande Dame im Herzen von Bad Schallerbach steht diese erstklassige Neubau-Wohnungen Top 5 zur Verfügung. Diese wunderschöne Wohnung liegt im Erdgeschoss mit südseitiger Ausrichtung. Mit einer Wohnfläche von 61,83m² bietet sie hervorragend Platz für gemütliches Wohnen. Aufgeteilt ist die Wohnung in Vorraum, Badezimmer mit Dusche und Waschmaschinenanschluss, WC, Abstellraum, Schlafzimmer, großer Koch-/Ess-/Wohnbereich und einem südseitigen Balkon. Weiters stehen allgemeine Nutzflächen (Fahrradabstellplatz, Trockenraum) und ein Kellerabteil zur Verfügung. Das gesamte Objekt ist barrierefrei durch einen modernen Lift vom Keller bis zum obersten Geschoss. Bei Verfügbarkeit kann auch gerne ein Parkplatz dazu gemietet werden.
Höhepunkte
Bezug: ab 1. Oktober 2025
FÖRDERUNGSRICHTLINIEN
Da das Projekt in der Errichtung vom Land Oberösterreich gefördert wurde (Sanierungsförderung), müssen potentielle MIeter folgende Förderungskriterien erfüllen um eine Wohnung mieten zu können:
1. Das Jahreseinkommen einer förderbaren Person darf laut OÖ. Einkommensgrenzen-Verordnung bei 1 Person nicht mehr als 50.000€ und bei zwei Personen nicht mehr als 85.000€ betragen. Für jede weitere Person ohne Einkommen im Haushalt erhöht sich dieser Betrag um 7.500€ ebenso für jedes Kind das nicht im Haushalt lebt, für das aber Alimentationszahlungen zu leisten sin
2. Die neue Wohnung muss zur Befriedigung eines dauerhaften Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendet werden und als Hauptwohnsitz angemeldet werden. Ehepartner müssen den selben Hauptwohnsitz haben. Ein Nebenwohnsitz ist nicht möglich.
3. Die bisherige Wohnung muss nachweislich weitervermietet oder verkauft werden.
4.Weiters müssen Mieter zu einem der folgenden Personenkreise zählen:
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <500m
Apotheke <500m
Krankenhaus <1.000m
Klinik <10.000m
Kinder & Schulen
Schule <1.000m
Kindergarten <500m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <7.500m
Sonstige
Bank <500m
Geldautomat <500m
Post <500m
Polizei <500m
Verkehr
Bus <500m
Autobahnanschluss <4.500m
Bahnhof <500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap