Der Maklervertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3 % des Kaufpreises zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe ist bei Abschluss des vermittelten Vertrages zur Zahlung fällig. Alle Kosten, Steuern, Abgaben und Gebühren (zB Rechtsanwalts- u. Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr) trägt der Erwerber.
Durch die Bebauungsmöglichkeiten mit einer GRZ von 0,25 und einer GFZ von 0,40 eröffnen sich attraktive Möglichkeiten für eine hochwertige Wohnbebauung.
Gerne erhalten Sie weitere Informationen und Unterlagen auf Anfrage.