Der Maklervertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit zustande. Die Höhe der Vermittlungsprovision für den Käufer beträgt 3% des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Provisionsanspruch der “EV Salzburg GmbH” entsteht mit beidseitiger Unterfertigung des Kaufvertrages und ist somit zur Zahlung fällig. Alle Nebenkosten, z.B. Grundbuch- eintragungsgebühren, Notar- und Gerichtskosten, Vertrags-errichtungskosten, Vergebührungen, etc. sind vom Käufer zu tragen (gem. Nebenkostenübersicht der ÖVI von 13 K bzw. M /05/214)