Beschreibung
In der Gemeinde St. Margarethen im Lungau wird der "Kohlstattwald" zum Verkauf angeboten!
Die Veräußerungsfläche besteht aus den GST 1513, 1521/3 und 1521/6, alle KG 58022 und liegt nordöstlich des Aineck-Gipfels im Einhangsbereich des Leißnitzgrabens auf einer Seehöhe zwischen 1.520 bis 1.680 m. Das katastrale Flächenausmaß beträgt 24,51 ha, der Verkaufsgegenstand ist in der Natur mit Grenzzeichen eindeutig gekennzeichnet.
Im Waldentwicklungsplan ist die Fläche mit der Wertziffer 211 ausgewiesen, weist also eine erhöhte Schutzfunktion auf.
Die Erschließung ist über über eine forstliche Bringungsgenossenschaft gegeben.
Der Mindestpreis beläuft sich auf 391.500 EUR, das sind 1,60 EUR/m².
Allgemeine Bedingungen:
Der Käufer hat sämtliche andere Kosten des Erwerbes inklusive Vertragserrichtungs- und Verbücherungskosten zu tragen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Grundsteuerkataster und Grundbuch angeführten Flächengröße nicht der tatsächlichen Fläche entsprechen muss. Gerade bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken kann die tatsächliche Fläche vom Kataster- und Grundbuchstand erheblich abweichen. Verkauft wird eine Teilfläche der Grundparzelle im katastralen Ausmaß. Für das tatsächliche Flächenmaß wird keine Gewähr geleistet. Der Kaufpreis ist unabhängig von der tatsächlichen Größe und wird im Fall einer späteren Vermessung nicht an diese angepasst.
Die vorbehaltliche Vergabe erfolgt nach dem Prinzip des Höchstgebotes. Im Falle mehrerer Angebote behalten sich die ÖBf AG zur Ermittlung des Bestbieters ein zusätzliches mündliches Verfahren vor. Falls daher die Bereitschaft besteht, das Angebot im Rahmen eines mündlichen Verfahrens zu erhöhen, wäre dies unbedingt anzuführen, da andernfalls davon ausgegangen wird, dass das erste Angebot als Höchstgebot zu verstehen und der Bewerber an weiteren Verhandlungen nicht interessiert ist. Der Verkauf steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Aufsichtsrat der Österreichischen Bundesforste AG.
Der Erwerb dieses Grundstückes unterliegt zudem der Genehmigung durch die örtlich zuständige Grundverkehrskommission. Die Rechtswirksamkeit des Kaufvertrags ist daher bis zur rechtskräftigen Bewilligung durch die Grundverkehrskommission aufschiebend bedingt. Schriftliche Angebote sind bis spätestens 23.September 2026 einlangend beim Forstbetrieb Kärnten Lungau der ÖBf AG, 9872 Millstatt, Stiftgasse 1, abzugeben.
Angebote, welche unter dem oben angeführten Mindestpreis liegen, können nicht berücksichtigt werden.
Für nähere Auskünfte steht Ihnen Frau DI Barbara Pfandl-Albel unter [Telefonnummer entfernt] oder per E-Mail unter [E-Mail-Adresse entfernt] gerne zur Verfügung.