Beschreibung
Top-Lage trifft auf durchdachte Ausstattung:
In der beliebten Neuhauserstraße 13, nur wenige Gehminuten von der Innenstadt entfernt, erwartet Sie eine stilvolle Einheit im Erdgeschoss, die keine Wünsche offenlässt. Ideal geeignet für Ärzt:innen, Therapeut:innen, Beratungsstellen oder moderne Bürokonzepte, die Wert auf Komfort, Erreichbarkeit und Qualität legen.
Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:
- Barrierefreier Zugang – bequem und patientenfreundlich
- 3 helle Räume, davon 2 vollmöbliert mit exklusiven Bene-Büromöbeln
- Kaffeeküche mit integrierter Dusche – perfekt für lange Tage
- Separates WC
- Hochwertige Lichtkonzepte mit Deckenbeleuchtung und Designer-Stehlampen
- 2 sonnige Terrassen (Ost- und Westausrichtung) – Raum zum Durchatmen
- Eingebauter Safe für vertrauliche Unterlagen oder Wertgegenstände
- 1 Kellerabteil inklusive
- Optional: bis zu 2 Tiefgaragenplätze anmietbar (€ 120,00 inkl. Ust. pro Parkplatz) – bequem & wettergeschützt
Kostenübersicht:
Gesamtmiete: € 1.890,00 inkl. Ust.
inkl. Betriebskosten in Höhe von € 291,95 (inkl. 10 %/20 % USt.)
zzgl. Strom & Internet
Ihre neue Praxis oder Ihr neues Büro wartet – stilvoll, flexibel und sofort einsatzbereit!
Vereinbaren Sie jetzt einen Besichtigungstermin und überzeugen Sie sich selbst von diesem außergewöhnlichen Standort in Innsbruck-Wilten.
Ihre Gabriele Steinlechner
Also gleich anrufen und unser Gespräch kann beginnen: Handy: [Telefonnummer entfernt]
Rechtlicher Hinweis:
Dieses freibleibende Angebot wird Ihnen von Frau Mag. (FH) Gabriele Steinlechner, welche als Immobilientreuhänderin tätig ist, überreicht. Alle Angaben erfolgen aufgrund der Informationen und Unterlagen, welche mir vom Eigentümer oder/und von Dritten übermittelt wurden, und sind ohne Gewähr.
Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert und beruhen auf Angaben Beteiligter. Diese sind jedoch unverbindlich. Der Preis ist freibleibend und bleibt Irrtum und Zwischenverwertung vorbehalten. Die vorliegenden Informationen sind nur für Ihre eigene Verwendung bestimmt und streng vertraulich zu behandeln (§ 3 Abs. 2 MaklerG). Jede Weitergabe der Geschäftsgelegenheit verpflichtet zu Schadenersatz (§ 3 Abs. 4 MaklerG). Die Provision gilt auch für die Fälle gem. § 15 Abs. 1 MaklerG als vereinbart. Meine Vermittlungstätigkeit erfolgt als Doppelmakler im Interesse für Abgeber und Abnehmer. Eine von mir mitgeteilte Gelegenheit zum Vertragsabschluß wird, wenn nicht unverzüglich Widerspruch mit Quellenangabe erfolgt, als bisher unbekannt anerkannt. Beiliegend finden Sie die Nebenkostenübersicht und weitere Informationen gem. § 30b KSchG.