Beschreibung
Baustart am 5.5.2025 erfolgt
Provisionsfrei
In der Purnerstraße in Hall errichten wir ein familiäres Mehrfamilienhaus mit 5 Eigentumswohnungen mit 3-4 Zimmern.
Diese Wohnung- Top 3 ist im 1.OG gelegen und verfügt über 93,4m² Wohnfläche sowie einer Süd Terrasse mit rund 13,63m².
Die Wohnung ist optimal nach Süden und Westen ausgerichtet und kann im Inneren noch individuell geändert werden. Hier sind wir Ihnen gerne auch mit planerischen Vorschlägen oder Ideen bei der Umsetzung behilflich.
Drei Schlafzimmer mit 11,5m²- 15,06m², sowie ein großzügiges Bad, eine getrennte Toilette und eine große Wohnküche runden das Angebot ab. Helle und lichtdurflutete Räume sind dank der großen Fensterelemente sowie der Glasfront im Wohnbereich sicher.
Die Böden sind mit Fliesen in aktuellen Trendgrößen sowie individuell wählbaren Farben zur Auswahl, als Böden stehen pflegeleichte Echtholz Parkettböden in Eiche zur Wahl.
Die Aussicht in der Purnerstraße ist unverbaubar, die Lage sehr ruhig am Dorfbrunnen, in der Nähe des Gartenhotel Maria Theresia in Halls Südwestlichem Teil.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme und stehe jederzeit für Ihre Fragen oder eine Besichtigung zur Verfügung- Ihre Elke Ramsak
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KAUFNEBENKOSTEN
• 3,5 % Grunderwerbssteuer von der Gegenleistung gem. § 11 GrEStG
• 1,1%Grundbucheintragungsgebühr von der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage
• 1,8% zzgl Ust Rechtsanwalt mit treuhändiger Abwicklung nach dem BTVG* lt. Honorar Treuhänder
• ) Bauträgervertragsgesetz
Die Kosten der Vertragserrichtung (inkl. Treuhandschaft und grundbücherlicher Durchführung des Kaufvertrages)lt. Honorar Treuhänder des Kaufpreises zzgl. USt., sowie die mit dem Rechtsgeschäft im Zusammenhang stehenden Barauslagen (z.B. insbesondere Beglaubigungskosten, Stempelgebühren,
Verwaltungsabgaben, Abfrage- und Archivierungsgebühren, gerichtliche Eingabengebühren, Spesen des Anderkontos) und Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5% vom Wert der Gegenleistung gem. §11 GrEStG, sowie gerichtliche Eintragungsgebühr in Höhe von 1,1% der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage, sind von der Käuferseite zu tragen.