Neuwieben 43, 6393 Sankt Ulrich am Pillersee Kartenansicht
Kosten
Kaufpreis
€ 949.000,00
Provisionshinweis
3% zzgl. USt.
Weitere Kostendetails
Kaufvertragserrichtung und treuhändische Abwicklung (FUITH Rechtsanwälte GmbH)
rechtsfreundliche Beratung
Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühren (für Eigentum bzw. Pfandrecht) – Gebührenbefreiung bei Schaffung eines Hauptwohnsitzes bzw. bei dringendem Wohnbedürfnis lt. §§ 25 a bis c GGG - bis EUR 500.000,--
Barauslagen, Kosten für Beglaubigungen, etc.
• Bestandsschutz für • rechtskräftige Bebauungsregeln; gewidmet als Wohngebiet gem. § 38 TROG • sonnige und ebene Lage • bereits voll erschlossen (Abwasser, Wasser, Strom) • Ortskern von St. Ulrich rund 500 m entfernt, der Pillersee ist fußläufig ebenso erreichbar • sehr ruhige Wohngegend, offene Bauweise mit überwiegend Einfamilienhäusern • nahe der Loipe bzw. des (Winter-)Wanderwegs • guter, gepflegter Erhaltungszustand des Objektes • Garage vorhanden
Merkmale
Fläche
170 m²
Anzahl Geschosse
2
Baujahr
1981
Nutzfläche
170 m²
Grundstücksfläche
988 m²
Verfügbar ab
sofort
Objektzustand
gut erhalten
Beschreibung
Dieses gepflegte Einfamilienhaus in Sankt Ulrich am Pillersee liegt in einer ruhigen Wohnsiedlung am südlichen Ortsrand der malerischen Tiroler Gemeinde. Das 1981 erbaute Haus verfügt über eine Wohnfläche von rund 170 m² auf einem 988 m² großen Grundstück. Der Ortskern ist nur etwa 500 m entfernt, und der Pillersee ist fußläufig erreichbar. Die Loipe bzw. der Winterwanderweg befinden sich nur wenige Meter von der Liegenschaft entfernt.
Das Haus erstreckt sich über zwei Etagen und bietet sechs Zimmer, darunter drei Badezimmer. Zur Ausstattung gehören ein Balkon, eine Terrasse und ein Garten, der das naturnahe Wohnen unterstreicht. Die Beheizung erfolgt mittels Elektrizität.
Das Objekt ist sofort verfügbar und überzeugt durch seinen guten, gepflegten Erhaltungszustand und das angenehme Wohnklima in sonniger und ebener bzw. sehr ruhiger Lage.
Weitere Informationen sowie ein detailliertes Exposé kann auf Anfrage jederzeit übermittelt werden.
Der Energieausweis ist in Bearbeitung und wird dem Interessenten bei Erhalt der baulichen Anlagen (kein Abbruch) spätestens binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss vorgelegt.