Beschreibung
Das ca. 976 m² große Grundstück bietet vielseitige Möglichkeiten für die Realisierung eines individuellen Ferienobjekts. Je nach persönlichen Vorstellungen und vorbehaltlich der behördlichen Genehmigungen kann hier ein charaktervolles Chalet, ein großzügiges Feriendomizil oder ein architektonisch eigenständiger Rückzugsort entstehen. Die Grundstücksgröße schafft ausreichend Spielraum für ein durchdachtes Gesamtkonzept, das Architektur, Außenbereiche und die vorhandene Topografie harmonisch miteinander verbindet.
Die Hanglage eröffnet besondere gestalterische Möglichkeiten. Denkbar wäre beispielsweise ein terrassierter, dem Geländeverlauf folgender Baukörper, bei dem sich die einzelnen Ebenen natürlich in das Grundstück einfügen. Großzügige Verglasungen, Balkone und Aussichtsterrassen könnten die Außenräume gezielt in das Wohnkonzept einbeziehen. Auch Nebenflächen oder Stellplätze ließen sich - abhängig von der konkreten Planung – in die Hanglage integrieren. Auf diese Weise kann ein Gebäude entstehen, das die Besonderheiten des Grundstücks nicht nur berücksichtigt, sondern bewusst zum Ausgangspunkt seiner Architektur macht.
Besonders passend erscheint eine Umsetzung in Holz oder in Kombination mit anderen natürlichen Materialien. Eine klare, zeitgemäße Architektur kann dabei mit traditionellen Gestaltungselementen verbunden werden und dem zukünftigen Ferienobjekt Wärme, Charakter und eine besondere Heimeligkeit verleihen. So bietet das Grundstück die Grundlage für ein Feriendomizil mit eigener Identität, das sich zurückhaltend in seine Umgebung einfügt und zugleich architektonische Akzente setzt.
Das Grundstück ist erschlossen und verfügt über eine Ferienwidmung. Es ist ausschließlich für eine entsprechende Feriennutzung vorgesehen. Die Widmung bildet damit die Grundlage für die Errichtung und Nutzung eines Feriendomizils, Chalets oder vergleichbaren Ferienobjekts. Eine Teilung des Grundstücks ist nicht möglich, sodass die gesamte Fläche für die Entwicklung eines zusammenhängenden und stimmigen Gesamtkonzepts zur Verfügung steht.
Sämtliche konkreten Bebauungs-, Erschließungs- und Nutzungsmöglichkeiten sind vor Beginn der Projektierung mit der Marktgemeinde Egg sowie den zuständigen Behörden abzustimmen.