Grundstücke, Detailansicht•Objekt-Nr.: 1643/198
Ort: 7400 Oberwart
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In der Oberen Hochstraße in Oberwart steht eine Liegenschaft mit insgesamt 5.119 m² Grundstücksfläche zum Verkauf. Davon sind rund 4.366 m² als Bauland-Wohngebiet (BW) und weitere 753 m² als Erholungsgebiet (GE) gewidmet.
Die zusammenhängende Fläche bietet insbesondere Bauträgern, Projektentwicklern und Investoren eine interessante Grundlage für die Planung eines Wohnbauvorhabens. Die Grundstücksgröße erlaubt es, unterschiedliche Bebauungskonzepte zu prüfen - von mehreren eigenständigen Einfamilienhäusern über Doppelhäuser bis hin zu einer zusammenhängenden Wohnanlage.
Auch die Aufteilung in einzelne Baugrundstücke kommt grundsätzlich in Betracht. Damit bestehen unterschiedliche Ansätze für die künftige Nutzung und Verwertung der Liegenschaft.
5.119 m², die sich am besten aus der Vogelperspektive zeigen - klicken Sie auf den Link und entdecken Sie das Grundstück im Video!
Grundstücksdaten im ÜberblickMit rund 4.366 m² gewidmetem Bauland-Wohngebiet steht eine Fläche zur Verfügung, die unterschiedliche Wohnformen zulässt, sofern diese mit den geltenden Bebauungsvorschriften vereinbar sind. Für Bauträger und Projektentwickler ist insbesondere die Möglichkeit interessant, die Grundstücksfläche im Rahmen einer Gesamtplanung zu strukturieren und auf mehrere Baukörper oder eigenständige Bauplätze aufzuteilen.
Denkbar sind sowohl klassische Einfamilienhäuser mit privaten Gärten als auch Doppelhäuser oder eine Wohnanlage mit mehreren Einheiten. Welche Variante tatsächlich umgesetzt werden kann, hängt von der Grundstücksgeometrie, den geltenden Bebauungsbestimmungen und der erforderlichen Erschließung ab.
Die zusätzlich als Erholungsgebiet gewidmeten rund 753 m² können bei der konzeptionellen Planung berücksichtigt werden. Ihre konkrete Nutzung richtet sich nach den dafür geltenden Widmungsvorschriften.
Bebauungsbestimmungen der Stadtgemeinde OberwartFür die bauliche Nutzung der Liegenschaft sind das Burgenländische Baugesetz, die Burgenländische Bauverordnung sowie die jeweils geltenden örtlichen Bebauungsbestimmungen der Stadtgemeinde Oberwart maßgeblich.
Die veröffentlichten Oberwarter Bebauungsrichtlinien sehen für Grundstücke im Bauland-Wohngebiet grundsätzlich eine maximale bauliche Ausnutzung von 40 % vor, sofern für den betreffenden Bereich keine abweichenden Sonderbestimmungen gelten.
Darüber hinaus sind insbesondere folgende Vorgaben zu berücksichtigen:
Die endgültig zulässige Bebauung ist anhand der konkreten Grundstücksnummern und der dafür geltenden Bestimmungen mit der zuständigen Baubehörde abzuklären.
Grundstücksteilung und rechtliche RahmenbedingungenAufgrund der Grundstücksgröße ist eine Teilung in mehrere eigenständige Bauparzellen grundsätzlich vorstellbar.
Eine solche Teilung ist jedoch nicht mit einer bereits bestehenden baurechtlichen Genehmigung gleichzusetzen. Die tatsächliche Durchführbarkeit hängt insbesondere von der Einhaltung der geltenden Bebauungsbestimmungen, der Größe und dem Zuschnitt der neu entstehenden Grundstücke sowie deren gesicherter Erschließung ab.
Für die Umsetzung sind ein entsprechender Teilungsplan durch einen hierzu befugten Vermessungstechniker sowie die erforderlichen behördlichen und grundbücherlichen Schritte notwendig. Allfällige Zufahrts- und Leitungsrechte sowie die Auswirkungen der unterschiedlichen Flächenwidmungen sind dabei gesondert zu berücksichtigen.
Die Anzahl und Größe möglicher Bauparzellen sowie die darauf realisierbaren Gebäude und Wohneinheiten sind im Rahmen einer konkreten Projektplanung festzulegen.
Grundbücherliche SituationIm Grundbuch ist ein Wiederkaufsrecht zugunsten der Stadtgemeinde Oberwart eingetragen, das im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag vom 15. November 2023 und einem vereinbarten Bauzwang von 24 Monaten begründet wurde. Gemäß Punkt 8 der vertraglichen Vereinbarung war das Wiederkaufsrecht spätestens sechs Wochen nach Ablauf des Bauzwangs auszuüben.
Die vertraglich vorgesehene Ausübungsfrist endete am 27. Dezember 2025. Da das Wiederkaufsrecht innerhalb dieser Frist nicht ausgeübt wurde, ist es gemäß der vertraglichen Regelung erloschen.
Die allenfalls noch erforderliche grundbücherliche Löschung des eingetragenen Rechts ist gesondert vorzunehmen.
Mein ServiceSie möchten sich einen persönlichen Eindruck von der Liegenschaft verschaffen oder die vorhandenen Grundstücksunterlagen für eine erste Projektprüfung einsehen? Gerne übermittle ich Ihnen die verfügbaren Unterlagen und vereinbare einen Besichtigungstermin vor Ort.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!
[Telefonnummer entfernt]
Caroline Viktoria Gütler M.A.
Immobilienfachberaterin
Die Obere Hochstraße befindet sich in der südburgenländischen Bezirkshauptstadt Oberwart, die als regionales Wirtschafts-, Bildungs- und Versorgungszentrum eine wichtige Rolle einnimmt. Die Stadt bietet eine umfassende Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie, medizinischer Versorgung sowie einem breiten Angebot an Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen bis hin zu weiterführenden Schulen.
Auch wirtschaftlich ist Oberwart ein bedeutender Standort der Region. Zahlreiche Handels- und Dienstleistungsbetriebe, das Krankenhaus sowie die gute Anbindung an das überregionale Straßennetz prägen die Stadt. Über die B50 und die nahegelegene A2 sind sowohl die umliegenden Gemeinden als auch größere Wirtschaftsstandorte gut erreichbar.
Für die Entwicklung neuer Wohnhäuser verbindet der Standort damit die Vorzüge einer gewachsenen Stadt mit einer gut ausgebauten Infrastruktur und kurzen Wegen im Alltag.
Aufgrund einer gesetzlichen Ausnahme besteht keine Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <5.500m
Apotheke <1.500m
Krankenhaus <2.000m
Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <1.000m
Höhere Schule <1.500m
Universität <7.500m
Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <1.000m
Einkaufszentrum <2.000m
Sonstige
Bank <500m
Geldautomat <500m
Post <500m
Polizei <500m
Verkehr
Bus <500m
Bahnhof <1.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap