Grundstücke, Detailansicht•Objekt-Nr.: 0005004329
Ort: 8962 Gröbming
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Gewerbegrund Nähe Gröbming - Superlage - Superfrequenz - Ihr neuer Firmensitz!
Direkt an der B 320 gelegen, aber nur unweit vom Ortskern der Marktgemeinde Gröbming
entfernt, befindet sich dieser Gewerbegrund, bestens geeignet für Klein- und Mittelbetriebe.
Widmung: GG Gewerbegebiet, Bebauungsdichte 0,2-0,8
Die Zufahrt erfolgt über eine öffentliche Straße.
Sichern Sie Ihren Unternehmenserfolg langfristig ab und erwerben Sie einen Firmensitz in bester Lage!
Definition Gewerbegebiet, Auszug aus § 30 Stmk. Raumordnungsgesetz 2010:
Ziffer 4
Gewerbegebiete, das sind Flächen, die für Betriebe und Anlagen aller Art Verwaltungsgebäude, Handelsbetriebe nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen und die für die Aufrechterhaltung von Betrieben und Anlagen betrieblich erforderlichen Wohnungen, wenn diese mit dem Betriebsgebäude eine bauliche Einheit bilden, bestimmt sind. Diese Nutzungen dürfen keine das ortsübliche Ausmaß übersteigenden Belästigungen in benachbarten Baugebieten verursachen. In diesen Gebieten ist die Errichtung und Nutzung von Gebäuden oder Teilen von Gebäuden für Möbel-, Einrichtungs-, Baustoffhandelsbetriebe, Gartencenter sowie Kraftfahrzeug- und Maschinenhandelsbetriebe und deren Ersatzteil- und Zubehörhandel zulässig. Weiters zulässig sind jene Handelsbetriebe, die an diesem Standort ihre Waren selbst erzeugen. Nach Maßgabe des örtlichen Entwicklungskonzeptes kann die Errichtung von solchen Handelsbetrieben auch ausgeschlossen werden.