Beschreibung
Dieses moderne und sehr gepflegte Einfamilienhaus wurde 2017 in hochwertiger Bauweise errichtet und bietet Wohnkomfort auf hohem Niveau. Die Kombination aus zeitgemäßer Architektur, großzügigem Grundriss und luxuriöser Ausstattung macht diese Immobilie zu einem ganz besonderen Zuhause.
Das Herzstück des Hauses ist der großzügige Wohn-Essbereich mit integrierter, voll ausgestatteter Einbauküche. Große Fensterflächen sorgen für ein lichtdurchflutetes Ambiente und einen harmonischen Übergang zur gepflegten Außenanlage mit Gartenhütte, Grillplatz und Pool.
Im Obergeschoss erwartet Sie ein besonderes Highlight: eine ca. 83 m² große Terrasse, ideal zum Sonnenbaden, Entspannen oder für gesellige Abende mit Freunden und Familie.
Raumaufteilung:
EG: Vorraum, Küche mit Essbereich / Wohnzimmer, 1 Schlafzimmer mit begehbaren Kleiderschrank, Bad mit Waschtisch, Dusche und Badewanne, WC mit Bidet und Waschtisch, Technikraum, Fitnessraum
OG:2 Schlafzimmer. 1 Büro, Bad mit WC, Waschtisch, und Dusche, Dachterrasse teilweise überdacht
Angeboten um € 795.000,--
Kaufnebenkosten:
Grunderwerbsteuer: 3,5 %
Vertragserrichtungskosten: lt. Tarif Notar
Provision inkl. USt: € 28.620,-- ( 3% vom Kaufpreis zzgl. 20 % USt)
Grundbucheintragungsgebühr: 1,1 % ACHTUNG!!!
Befreiung von der Grundbuch-Eintragungsgebühr bei Erwerb von Wohnraum
Die am 20. März 2024 im Nationalrat beschlossene temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht im Grundbuch bei Erwerb von Wohnraum, ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
• Die erworbene Wohnung oder das Grundstück, auf dem das Eigenheim errichtet werden soll, dient der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses, das durch eine Hauptwohnsitzmeldung nachgewiesen werden soll sowie durch eine Bestätigung, dass die bisherigen Wohnrechte aufgegeben wurden.
• Der pfandrechtlich gesicherte Kredit wurde zum Kauf des Eigenheims („Wohnstätte“) aufgenommen, oder zur Sanierung oder Errichtung des Eigenheims. Das ist durch eine Bankbestätigung nachzuweisen.
• Die Gebührenbefreiung gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro. Für den Teil, der über 500.000 Euro hinausgeht, ist die Gebühr zu entrichten. Wenn allerdings die Bemessungsgrundlage mehr als 2 Millionen Euro beträgt („Luxusimmobilie“), dann besteht keine Gebührenbefreiung.
• Das geförderte Eigenheim muss für fünf Jahre bezogen werden; wird es vorher verkauft oder als Hauptwohnsitz aufgegeben, wird die Gebühr nacherhoben.
Dieses Angebot ist unverbindlich, freibleibend, Zwischenverwertung vorbehalten.