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Bautagebuch

Warum ein Bautagebuch für Häuslbauer unabdingbar ist

Als Bautagebuch versteht sich ein regelmäßig – am besten täglich – geführtes Buch, welches die Vorgänge, Mängel und Schäden auf der Baustelle dokumentiert. Hierbei muss es sich nicht um ein wortwörtliches Buch handeln: Mittlerweile gibt es Apps, in denen Sie alle Eintragungen vornehmen können. Zudem können Sie sich aus dem Internet kostenlos standardisierte Formulare herunterladen.

Es ist ratsam, das Bautagebuch ganz altmodisch als Papiervariante zu führen. So kann dem Vorwurf nachträglicher Änderungen und Manipulationen entgegengewirkt werden. Denn das Bautagebuch dient als rechtliches Beweisstück im Falle eines Gerichtsverfahrens.

Wie sieht die Rechtslage in Österreich bezüglich eines Bautagebuchs aus?

Grundsätzlich wird in Österreich zwischen zwei Arten des Bautagebuchs unterschieden: Baubuch und Bautagesbericht. Das Baubuch wird vom Auftraggeber – also vom Bauherr – geführt, der Bautagesbericht ist Aufgabe des Auftragnehmers, also des Bauleiters. Es ist ratsam, dass beide Parteien zur gegenseitigen Absicherung ein Bautagebuch führen, da dieses immer im eigenen Interesse geführt wird.

In der ÖNORM B 2110 werden die allgemeinen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen festgehalten. Laut dieser muss folgendes in einem Bautagebuch festgehalten werden:

„Vorkommnisse am Erfüllungsort, welche die Ausführung der Leistung wesentlich beeinflussen können, sowie Feststellungen, die zu einem späteren Zeitpunkt nicht oder nicht mehr zielführend vorgenommen werden können, sind schriftlich festzuhalten. Von einem Vertragspartner allein vorgenommene derartige Aufzeichnungen sind dem anderen umgehend zur Kenntnis zu bringen.“

Das Bautagebuch dient also als beidseitiges Dokumentations- und Kontrollinstrument. Laut ÖNORM B 2110 ist es jedoch so, dass das vom Häuslbauer geführte Baubuch einer vertraglichen Vereinbarung bedarf. Bautagesberichte halten sich an die in der ÖNORM B 2110 festgesetzten Regeln und bedürfen deswegen keiner vertraglichen Vereinbarung.

Was gehört in einen Bautagesbericht?

Der vom Auftragnehmer auszufüllende Bautagesbericht muss dem Auftraggeber – wenn nicht anders vereinbart – binnen zwei Wochen nach Erstellung des Berichts vorgelegt werden. Der Auftraggeber hat das Recht, binnen zwei Wochen nach Eintragung schriftlich gegen den Bericht Einspruch einzulegen. Schweigen wird als Zustimmung angesehen.

Der Bauleiter trägt folgendes in das Bautagebuch ein:

  • Datum
  • Objektname
  • Wetterlage
  • Anzahl Arbeiter
  • Anzahl Gerätschaften
  • Materiallieferungen
  • Leistungsfortschritt
  • Materialverbrauch
  • Funktionsprüfungen
  • Regieleistungen
  • Schadensmeldungen

Behauptet der Auftragnehmer beispielsweise, dass sich der Bau aufgrund ungewöhnlich schlechten Wetters verzögert und sich somit über die festgesetzte Frist zieht, können Sie anhand des Bautagesberichts feststellen, ob es wirklich vermehrt schlechtes Wetter gab.

Was gehört in ein Baubuch?

Das von Ihnen geführte Baubuch muss nicht täglich geführt werden, wenn Sie die Baustelle nicht täglich besuchen. Es sollte jedoch mindestens einmal die Woche geführt werden. Wenn es um die Einsicht geht, ist der Auftragnehmer in der Holschuld. Das bedeutet, dass Sie als Bauherr die Einsicht möglich machen müssen, zum Beispiel indem Sie das Buch auf der Baustelle liegen lassen oder bei jedem Besuch mitbringen. Sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet, dem Auftragnehmer das Buch zuzusenden oder Ihn bewusst aufzufordern.

Der Bauleiter hat das Recht, mindestens einmal die Woche in Ihr Baubuch zu schauen. Ebenso wie Sie hat auch der Bauleiter die Möglichkeit, zwei Wochen nach Einsicht des Baubuchs schriftlich Einspruch einzulegen. Geschieht dies nicht, gilt der Eintrag als rechtlich einwandfrei.

Im Baubuch sollten Sie folgendes festhalten:

  • Jegliche mündlich getroffenen Vereinbarungen
  • Tatsachen und Feststellungen
  • Planübergaben
  • Anordnungen
  • Feststellungen aus der Überwachungstätigkeit
  • Leistungsfortschritt
  • Baubesichtigungen/Baubesuche
  • Schäden und Mängel

Weiters sollten Sie Fotos in den Bericht einfügen. So können Sie auch Jahre später noch nachvollziehen, welche Leistungen wann und wie ausgeführt wurden, was in einem eventuellen Rechtsstreit ausschlaggebend sein kann. Außerdem sollten Sie alle Rechnungen sowie Überweisungen an Baufirmen fotokopieren und ebenfalls dokumentieren. So haben Sie einen besseren Überblick über Ihre Finanzen und können nachvollziehen, wie viel Geld Sie bereits gezahlt haben.

Warum sollten Sie ein Bautagebuch führen?

Das Bautagebuch dient Ihrem eigenen Interesse, da es ein rechtliches Beweismittel darstellt. Sollten Sie Jahre später Baumängel feststellen, können Sie nachvollziehen, ob der Bauleiter einen Fehler gemacht hat.

Grundsätzlich dient ein Bautagebuch immer der Dokumentation von später nicht mehr nachvollziehbaren Leistungen, zum Beispiel wie viel Mörtel verwendet wurde und ob eventuell zu wenig benutzt wurde, was ein Grund für Mängel sein kann.

Anders kann ein Bauleiter aber auch so Behauptungen entgegenwirken, dass mündliche Aussagen getroffen wurden, die es nie gab. Manch ein Bauherr versucht, Extras zum Fixpreis hinzuzufügen, die nicht vertraglich geregelt waren. Stehen diese Abmachungen nicht im Bautagesbericht, dann existieren sie auch nicht.

Das Bautagebuch dient der gegenseitigen Sicherheit und ist unabdingbar.